Tippfehler in der Antwort des Referats für Bildung und Sport (RBS), Stabsstelle Strategie und Grundsatz, zum Antrag 14-20 / B 07674 des Bezirksausschusses Bogenhausen vom 10. 03. 2020 nach einem Bürgeranliegen? Mitnichten! Mehr als vier Jahre später antwortete die Behörde dem Chef des Stadtteilgremiums Florian Ring (CSU) – zum Zeitpunkt der Antragsstellung leitete noch Angelika Pilz-Strasser (Grüne) das Kommunalparlament. Unglaublich! Die Hintergründe, die Angaben.

In dem Antrag wird im Namen von Renate Schäfer-Pietig, Leiterin der Grundschule (GS) Stuntzstraße, gebeten zu überprüfen, ob ein weiterer Hortstandort im Schulsprengel der GS eingerichtet werden kann und ob der städtische Hort am Scherfweg 8 oder der freigemeinnützige Hort der Arbeiterwohlfahrt (AWO) e.V. in der Buschingstraße 28 ausgebaut werden können.

Die RBS-Antwort (Auszüge; bearbeitet): Die Versorgung der Grundschulkinder mit Plätzen für eine ganztägige Betreuung steht ganz oben auf der Agenda der Stadt. Da alle GS staatliche Schulen sind, kann die Lösung jedoch nicht allein von der Stadt gefunden werden. Kommune und Freistaat haben hier eine gemeinsame Verantwortung. Unabhängig davon führt die Stadt den Bau von neuen Kindertageseinrichtungen fort. Mit Einführung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) sind die Kommunen ab 2026 verpflichtet, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Der Rechtsanspruch gilt für Schüler, die ab dem Schuljahr 2026 / 27 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besuchen. Schüler haben somit ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Jahrgangsstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von bis zu acht Stunden täglich. Ebenfalls ist eine Ferienbetreuung anzubieten.

Um die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 2026 / 27 sicherzustellen, wurde eine Überprüfung aller GS-Standorte aus baulicher Sicht durchgeführt. Die eventuell in Betracht kommenden Baumaßnahmen werden nun angestoßen. Alle Beteiligten haben großes Interesse daran, dass für alle Grundschulkinder die bestmögliche ganztägige Betreuung gefunden werden kann.

Zur Unterstützung der Eltern, die im regulären Anmeldeverfahren keinen Betreuungsplatz gefunden haben, hat das Referat eine Elternberatung (Tel. 089 / 233- 96771, kita-eltern@muenchen.de) eingerichtet. Hier werden die Eltern auch unter Berücksichtigung ihrer individuellen Familiensituation auf der Suche nach einem passenden Betreuungsplatz beraten und unterstützt

Nach den vorliegenden Schüler- und Klassenzahlen werden an der dreizügigen GS Stuntzstraße im Schuljahr 2023 / 24 insgesamt 278 Schüler in 13 Klassen (zwölf Regelklassen und eine Deutsch-Klasse) unterrichtet.

Dies stellt eine Steigerung der Zahlen gegenüber den vergangenen Schuljahren dar: 2020 / 2021 wurden 239 Schüler in zwölf Klassen unterrichtet. Im Schuljahr 2022 / 23 waren es 266 Schüler in elf Regelklassen sowie einer Deutsch-Klasse.

Die aktuelle Zunahme der Zahlen zeigt eine kontinuierliche Entwicklung an der GS Stuntzstraße. Mit Blick auf die aktuelle demografische Klassenzahlentwicklung geht das Referat nach derzeitiger Datenlage davon aus, dass bis 2040 insgesamt 13 Klassen– zwölf Klassen plus eine Deutsch-Klasse) – benötigt werden. Allerdings ist ebenfalls eine Steigerung der Betreuungsplätze zu verzeichnen. Im Grundschulsprengel befinden sich folgende nachmittägliche Betreuungseinrichtungen:

Der städtische Hort Schwerfweg 8 ist eine anerkannte Integrationseinrichtung mit mittlerweile bis zu fünf Plätzen für Kinder mit Behinderung und verfügt laut Betriebserlaubnis insgesamt über 50 Betreuungsplätze. Derzeit werden drei Integrationskinder betreut, die eine erhöhte Platzkapazität benötigen. Der Hort betreut derzeit 40 Kinder. Die baulichen Kapazitäten des Horts Scherfweg werden optimal genutzt. Eine Erweiterung im Bestand ist nicht möglich.

Die freigemeinnützige Betreuungseinrichtung der AWO München e.V. in der Buschingstraße 28 verfügt laut Betriebserlaubnis über 19 Hortplätze, von denen aktuell 17 belegt sind. Bei dieser Einrichtung handelt es sich um ein Haus für Kinder mit zusätzlichem Platzangebot für Kinderkrippen- und Kindergartenkinder. Die Platzkapazitäten des Hauses sind erreicht und es ist keine Platzerweiterung oder -umwandlung möglich.

Die Eltern-Kind-Initiative am Rosenkavalierplatz 8 wird als Haus für Kinder geführt und hat laut Betriebserlaubnis zwölf Hortplätze. Insgesamt werden derzeit 14 Hortkinder betreut, da die Einrichtung auf die Bedarfe der Eltern soweit möglich reagieren konnte. Die Einrichtungen sind nicht an die städtische Kindertageseinrichtungssatzung gebunden und können frei über die Aufnahme von Hortkindern entscheiden; eine Verpflichtung zur Aufnahme von Kindern aus dem Schulsprengel besteht nicht. Für das Referat besteht keine Möglichkeit, Einfluss auf die Auswahl der betreuten Kinder oder eine Ausweitung des Betreuungsangebots zu nehmen.

Durch die Ausweitung des Mittagsbetreuungsangebots im Schuljahr 2020 / 2021 ist der Versorgungsgrad der nachmittäglichen Betreuung an der GS – im Vergleich zu 2019 / 2020 – trotz der Steigerung der Schülerzahlen mit 79 Prozent konstant geblieben; das stadtweite Versorgungsziel beträgt 80 Prozent.

In Annahme einer gleichbleibenden Anzahl an Betreuungsplätzen muss für die Zukunft jedoch davon ausgegangen werden, dass die prognostizierten steigenden Schülerzahlen eine Verringerung des Versorgungsgrads der nachmittäglichen Betreuung zur Folge haben wird. Nach der vorliegenden Prognose von 66,7 Prozent in 2020 / 2021 auf 57,7 Prozent in 2024 / 25.

Um die Aufenthaltsqualität in Klassenzimmern mit hoher Wärmeentwicklung / Sonneneinstrahlung zu verbessern, soll kurzfristig außenliegender Sonnenschutz nachgerüstet werden. Auch sonstige Maßnahmen im Unterhalt (Schönheitsreparaturen) werden weiterhin mit hoher Priorität aufgegriffen.

Eine eingeleitete Machbarkeitsstudie zur ganztagsgerechten Erweiterung der gesamten Schulanlage musste aus Gründen des Ensembleschutz „Parkstadt Bogenhausen“ verworfen werden. Die Machbarkeitsstudie wird nun neu aufgegriffen. Sobald Lösungsvorschläge zur baulichen Erweiterung vorliegen, werden diese den Schulleitungen vorgestellt. Eine Zeitschiene für die Umsetzung kann erst nach Vorliegen eines konkreten Projekt- und Kostenplans benannt werden.

Die Grundschule an der Stuntzstraße: Eine Machbarkeitsstudie zur ganztagsgerechten Erweite-rung „der gesamten Schulanlage“ wurde laut Referat für Bildung und Sport „neu aufgegriffen“. Foto: hgb