Es ist fürwahr eine stark durch Fußgänger und Radfahrer frequentierte Stelle und damit gefährlich – der Bereich um das (südlich gelegene) Wartehäuschen beim U-Bahnausstieg Arabellapark gegenüber der Tramhaltestelle Arabellapark / Klinikum Bogenhausen. Bei der Einwohnerversammlung im vergangenen November hatte daher ein Bogenhauser beantragt, die Wartehalle zurückzusetzen. Die Mitglieder des Bezirksausschusses stimmten zu, doch „der Beschluss kann“ – so die Stadt – „aus rechtlichen / tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ist rechtswidrig; ein Entscheidungsspielraum besteht nicht.“

Der Antrag des Bürgers (Auszüge; bearbeitet): „Da das Wartehäuschen den halben Gehweg beansprucht, müssen sich die Fußgänger am engen Gehweg vorbeizwängen, wo oft viele Personen warten. Das ist wegen des oft notwendigen Ausweichens über den Radweg nicht ungefährlich. Ich benutze die Bahnen (und als Radfahrer auch den Radweg) häufig und habe schon oft brenzlige Situationen erlebt. Als die U-Bahn gebaut wurde, hat man die Ausstiegstreppe in die Grünanlage rechts der Straße zurückversetzt, sodass daneben die volle Breite des Fußwegs erhalten bleibt. Auch einen Fahrradstellplatz gibt es hier an zurückversetzter Stelle. Kann man die Wartehalle so weit in die Grünanlage >verschieben<, dass davor der volle Gehweg zur Verfügung steht?“

Vermutlich gehört der Grund zu den Wohnanlagen dahinter. Der geringe Platzbedarf für das Wartehäuschen beutet praktisch keine Einschränkung für die Nutzung der im Übrigen für Passanten frei durchgängigen Anlage, und das Zurverfügungstellen des kleinen Bereichs für das Wartehäuschen sollte wohl möglich sein.

Die Münchner Verkehrsgesellschaft MVG) und das Baureferat zu dem Anliegen: „Grundsätzlich kann die Anfrage nachvollzogen werden. Leider ist eine Versetzung der Wartehalle aber nicht möglich. Zum einen befindet sich direkt dahinter kein öffentlicher Grund, zum anderen ist die Vegetation ein Hindernis. Da wir dem Baumschutz unterliegen, ist ein Mindestabstand im Wurzelbereich (je nach Baumkronendurchmesser) einzuhalten. Der Abstand von Wartehalle zum Geländer wird für die Reinigung benötigt, hier ist immer eine Gehwegplattenbreite (0,35 Meter) vorgesehen. Eine Versetzung wie gewünscht ist aus diesen Gründen nicht umsetzbar.“

Montgelasstraße auf Höhe der Möhlstraße / Treppe zum Kufsteiner Straße: Die Ampel für Autos zeigt Rot, Radfahrer dürfen auf dem Radweg durchfahren. Dadurch kommt es immer wieder – trotz warnender Beschilderung – zu gefährlichen Situation zwischen bei Grün die Fahrbahn querenden Fußgängern und Radlern. Foto: hgb