11. Januar 2018
Erst eins, dann zwei, dann drei – und jetzt vier! Nämlich: HNO-Klinik Dr. Gaertner an der Possartstraße in Alt-Bogenhausen. Zu den drei Gebäuden, Nummern 27, 29 und 31, kommt nun das Haus 33 dazu. Die Mitglieder des Bezirksausschusses lehnten das Vorhaben einstimmig ab.
Beantragt worden war „Possartstraße 33: Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes zu einem tagesklinischen Funktionsgebäude einer HNO-Klinik“. Der einstimmige Beschluss der Lokalpolitiker: „Der Bezirksausschuss lehnt die Nutzungsänderung ab. Dies wird dadurch begründet, dass in der neu angemieteten Liegenschaft sich die Nutzungsbedarfe aus der Possartstraße 29 gut unterbringen hätten lassen.“
Dazu muss man wissen: Um die Possartstraße 29 gibt es seit Jahren Konfrontationen zwischen den Lokalpolitikern und Kilian Gaertner, seit 1994 Geschäftsführer und Träger der 1953 von seinem Vater gegründeten Klinik. Im Herbst 2017 hatte die HNO-Klinik Dr. Gaertner nämlich den „Umbau HNO-Klinik, Sanierung OP-Abteilung und Brandschutz, unbefristete Verlängerung der Baugenehmigung des Anbaus, Unterbauung des Anbaus mit einem Technikraum“ beantragt. Das Kommunalparlament hatte aber diese unbefristete Verlängerung wie folglich auch den Bauantrag für den Anbau einhellig abgeschmettert.
Die Possartstraße 29, Baujahr 1912, wurde 1977 an der rückwärtigen Seite um einen Anbau erweitert. Die Baugenehmigung dazu war laut Robert Brannekämper, stellvertretender Vorsitzender des Bezirksausschusses und CSU-Landtagsabgeordneter, befristet auf 15 Jahre erteilt und später bis 2017 verlängert worden. Das wolle die Klinik legalisieren lassen. Er hatte seinerzeit gefordert: „Der Anbau ist zu beseitigen!“
Doch das Planungsreferat / die Lokalbaukommission (LBK) hatte den Anbau im vergangenen Oktober bewilligt: „Der rückwärtige Anbau ist unter der Maßgabe einer Rückbauverpflichtung nach Aufgabe der Nutzung als Klinik genehmigt worden. Demgemäß liegt keine unbefristete Verlängerung der Baugenehmigung vor. Vielmehr ist die Baugenehmigung für den Anbau und die Fluchttreppe unter einer auflösenden Bedingung erteilt worden.“