11. Januar 2018

Erst eins, dann zwei, dann drei – und jetzt vier! Nämlich: HNO-Klinik Dr. Gaertner an der Possart­straße in Alt-Bogenhausen. Zu den drei Gebäuden, Nummern 27, 29 und 31, kommt nun das Haus 33 dazu. Die Mitglieder des Bezirksausschusses lehnten das Vorhaben einstimmig ab.

Beantragt worden war „Possart­straße 33: Nutzungsänderung eines Gewerbegebäudes zu einem tagesklinischen Funktionsgebäude einer HNO-Klinik“. Der einstimmige Beschluss der Lokalpolitiker: „Der Bezirks­ausschuss lehnt die Nutzungsänderung ab. Dies wird dadurch begründet, dass in der neu angemieteten Liegenschaft sich die Nutzungsbedarfe aus der Possart­straße 29 gut unterbrin­gen hätten lassen.“

Dazu muss man wissen: Um die Possartstraße 29 gibt es seit Jahren Konfrontationen zwischen den Lokal­poli­tikern und Kilian Gaertner, seit 1994 Geschäftsführer und Träger der 1953 von seinem Vater ge­grün­deten Klinik. Im Herbst 2017 hatte die HNO-Klinik Dr. Gaertner nämlich den „Umbau HNO-Klinik, Sanierung OP-Abteilung und Brandschutz, unbefristete Verlängerung der Bau­genehmi­gung des Anbaus, Unterbauung des Anbaus mit einem Technik­raum“ beantragt. Das Kommunal­parlament hatte aber diese unbefristete Verlängerung wie folglich auch den Bauantrag für den Anbau einhellig abgeschmettert.

Die unbefristete Verlängerung der Baugenehmigung des rückwärtigen Anbaus der HNO-Klinik Dr. Gaertner an der Possartstraße 29 hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses abgelehnt, die Lokalbaukommission (LBK) jedoch genehmigt. Nun vergrößert sich die Klinik um das Gebäude Possartstraße 33. Foto: hgb

Die Possartstraße 29, Baujahr 1912, wurde 1977 an der rückwär­tigen Seite um einen Anbau erweitert. Die Baugenehmigung dazu war laut Robert Brannekämper, stell­vertretender Vorsitzender des Bezirksausschusses und CSU-Landtagsabgeordneter, befristet auf 15 Jahre erteilt und später bis 2017 verlängert worden. Das wolle die Klinik legalisieren lassen. Er hatte seinerzeit gefordert: „Der Anbau ist zu beseitigen!“

Doch das Planungsreferat / die Lokalbaukommission (LBK) hatte den Anbau im vergangenen Okto­ber bewilligt: „Der rückwärtige Anbau ist unter der Maßgabe einer Rückbauverpflichtung nach Aufgabe der Nutzung als Klinik genehmigt worden. Demgemäß liegt keine unbefristete Verlänge­rung der Baugenehmigung vor. Vielmehr ist die Baugenehmigung für den Anbau und die Flucht­treppe unter einer auflösenden Bedingung erteilt worden.“