14. Januar 2019
Die Kaukasische Flügelnuss auf der Grünfläche an der Buschingstraße zwischen den Gebäuden mit den Hausnummern 2 und 6 ist ein Wahrzeichen und viel älter als die in den Jahren 1955 / 56 errichtete Parkstadt Bogenhausen. Den herrschaftlichen Baum in die Liste der Naturdenkmäler aufnehmen – das hatte im Oktober ein Anwohner im Bezirksausschuss beantragt. Aber daraus wird nichts!
Die Lokalpolitiker hatten seinerzeit die Initiative einstimmig unterstützt. Die Fachleute der Unteren Naturschutzbehörde im Planungsreferat billigten dem Baum vor kurzem zwar „eine gewisse Naturdenkmalwürdigkeit“ zu. Doch sie erachteten aber wegen „vorliegenden Schäden eine Ausweisung als Naturdenkmal als nicht sinnvoll.“ Aber: „Die Kaukasische Flügelnuss ist jedoch durch die Baumschutzverordnung geschützt.“
In einem Brief an das Kommunalparlament hatte der Antragssteller angeführt:
„Der Baum ist Ortsbild prägend in seiner Situierung auf der Fläche vor dem Einkaufszentrum. Durch seine schiere Größe dominiert er diesen Platz. Die >Vielstämmigkeit<, verbunden mit einer mächtigen und dichten Krone, überwölbt eine große Grünfläche.
Er ist attraktiver und bewunderter Blickfang aller Bewohner und zählt zu den schönsten Bäumen in Bogenhausen.“ Fürwahr: Der dicke Baum ist ein Ruhepool zwischen den vielen Hochhäusern.
Die Untere Naturschutzbehörde in ihrem Antwortschreiben: „Der Kontrollmeister hat bestätigt, dass der Baum durch seine Solitärstellung und Wuchsform durchaus eine gewisse Naturdenkmalwürdigkeit aufweist. Leider hat er bei der Besichtigung Pilzfruchtkörper vom >Sparrigen Schüppling< festgestellt. Dieser Pilz verursacht eine selektive Weißfäule. Zudem ist Richtung Norden ein größerer Wurzelanlauf beschädigt und bereits stark zersetzt. Der Baum weist noch keine Vitalitätsverluste auf, aber auf Grund der bereits vorliegenden Schäden ist eine Ausweisung als Naturdenkmal nicht sinnvoll.“