2. Februar 2019

Ärgerlich, einfach nur mehr ärgerlich – anders kann man die Zahlen bezüglich Zweckentfremdung von Wohnraum in Bogenhausen nicht bezeichnen. Auf einen Antrag des Bezirksausschusses erläutert Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Bis zum Stichtag 23. November gab es 2018 für den 13. Stadtbezirk 123 Hinweise für 143 Wohneinheiten auf vermutete Zweckentfremdung. Im Fall von zwei Hinweisen wurde ein möglicher Leerstand von je zehn Wohneinheiten gemeldet.“

In der von der SPD-Fraktion im Kommunalparlament gestarteten Initiative wurde angeführt: Zweck­entfremdung von Wohnraum für touristische oder gewerbliche Zwecke treibt die Mietpreise und verschärft die Wohnungsnot. In Bogenhausen gab es deswegen immer wieder Klagen. Seit einiger Zeit bittet das Amt für Amt für Migration und Wohnen auf seiner Homepage um Meldung von Zweckentfremdungen. Auch auf anderem Weg werden Verstöße gemeldet. Die Lokalpolitiker wollten daher wissen: Wie viele Verstöße gegen das Zweckentfremdungsgesetz wurden für Bogen­hausen gemeldet? Wie viele Wohnungen sind betroffen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Bezüglich Leerstand gab es 27 Hinweise, zu Ferienwohnungen waren es 36, zu Medizintourismus 41 und zu „Gewerbliche Nutzung“ (Büros, Praxen, Arbeiterunterkünfte) lautet die Zahl 19. Zu 63 Prozent wurden die Hinweise über die Online-Meldeplattform abgegeben. Die restlichen Hinweise erreichten das Sozialreferat auf anderen Kommunikationswegen (telefonisch oder per E-Mail).

Und die Gegenmaßnahmen? Dazu Schiwy: „Das Sozialreferat geht jedem Hinweis auf eine mög­liche Zweckentfremdung von Wohnraum nach. Dann wird abhängig vom jeweils konkreten Einzelfall geprüft, ob die Voraussetzungen für eine ungenehmigte Zweckentfremdung und damit für ein be­hördliches Einschreiten vorliegen oder nicht. Falls eine ungenehmigte Zweckentfremdung festge­stellt und diese im Anschluss nicht freiwillig beendet wird, wirkt das Sozialreferat durch Erlass ent­sprechender Anordnungen in Verbindung mit einer stufenweise Anwendung verwaltungsrechtlicher Zwangsmittel – beginnend mit einem Zwangsgeld – auf eine baldige Beendigung der Zweckent­fremdung hin. Nach erfolgter Beendigung wiederum wirkt das Sozialreferat auf eine baldige bestimmungsgemäße Nutzung des Wohnraums zu Wohnzwecken hin.“

Zum Vorgehen erklärt die Behördenleiterin: „Gerade in Bogenhausen wegen relativ häufig vorkom­menden illegalen Zweckentfremdungen durch Medizintouristen ist der Vollzug in einer Vielzahl der Verfahren langwierig. In diesen Fällen ignorieren die Beteiligten oft Anordnungen des Referats und auch gerichtliche Entscheidungen. Bereits mehrmals wurde auf unseren Antrag und folgender An­ordnung des Verwaltungsgerichts auch eine Ersatzzwangshaft vollzogen. Die Maßnahme richtete sich gegen einen Beteiligten, dessen Geschäftsmodell es ist, Wohnungen in Bogenhausen ohne Genehmigung zweckfremd für Medizintouristen zur Verfügung zu stellen.“

Auch hier am Rosenkavalierplatz trifft man häufig auf Medizintouristen – häufig untergebracht in zweckentfremdeden Wohnraum. Foto: hgb