1. April 2019
Am Klinikum Bogenhausen an der Englschalkinger Straße werden die zwei wegen des entstehenden Erweiterungsbaus entfallenen Parkplätze für Behinderte nicht ersetzt. Einen Antrag der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss – sie hatte zwei Stellmöglichkeiten direkt bei der Einfahrt auf Höhe des Aufzugs zur U-Bahn angeregt – hat die Leitung der Krankenhauses aus nachvollziehbaren Gründen bei einem Termin vor Ort abgelehnt. Sie hat keine „Notwendigkeit“ erkannt.
Zur Sachlage muss man wissen: Das Areal des Klinikums ist rechtlich gesehen Privatgrund, keine öffentliche Fläche. Wenige Meter vor der Notaufnahme entfernt bestehen neben mehreren Kurzzeit- auch drei Behindertenparkplätze. Diese werden, so berichtete Martin Tscheu (SPD), Chef des Verkehrsgremiums, im Kommunalparlament immer wieder widerrechtlich belegt.
In solchen Fällen muss die Klinikleitung einen Abschleppdienst beauftragen und für die entstehenden Kosten in Vorleistung gehen. Das Geld muss dann von den Fahrzeughaltern „oft mühsam“ eingetrieben, ja ab und an muss eine Anzeige erstattet und Klage vor Gericht eingereicht werden.
Und genau diesen (Verwaltungs-)Aufwand will die Klinikverwaltung vermeiden. Verständlich angesichts des immer wieder Erlebten. Gleichwohl gibt es noch weitere zwei Behindertenparkplätze. Und zwar auf öffentlichem Grund direkt vor den Taxistellplätzen. In der Summe also ausreichend Stellmöglichkeiten.