15. Januar 2020

Ich verstehe diesen Standort nicht. Die von den Stadtwerken München (SWM) installierte E-Ladesäule steht vier Meter vor unserem Wohnzimmer, zehn Meter vor unserem Schlafzimmer“, klagte ein Anwohner der Kolbergerstraße 15 bei der September-Tagung des Bezirksausschusses. Die Lokalpolitiker forderten die Stadt auf „den Standort zu überdenken und nach Alternativen zu suchen.“

In der Begründung dazu wurde ausgeführt: „In der näheren Umgebung wären sowohl in der Kolberger- als auch in der Mauerkircher-, der Poschinger- oder der Herzogparkstraße alternative Standorte ohne eine derart direkte Exponierung zur anliegenden Wohnbebauung vorhanden. Verständlicherweise stößt die nun gewählte Situierung der Ladesäule daher auf erhebliches Unverständnis bei den Anwohnern, zumal in den meisten Vergleichsfällen ein deutlich größerer Abstand zwischen Ladesäulen und benachbarten Wohngebäuden besteht und es einen breiteren Gehweg gibt.“

Die Reaktion des Planungsreferats: „Der Standort wurde am 23. Oktober 2018 unter Teilnahme eines Mitglieds des Bezirksausschusses durchgeführt und entschieden. Die Örtlichkeit wurde abgewogen und abweichende Standorte in benachbarten Straßen waren in Folge von Baumgräben, Stromnetz, Denkmalschutz, Restgehwegbreite, Radverkehrsanlagen und Grundstückszufahrten nicht umsetzbar.“ Diese Faktoren treffen laut Behördenantwort ein- und mehrfach auf die Mauerkircher-, die Poschinger- , die Pienzenauer- und der Herzogparkstraße zu.

Direkt vor dem Wohnzimmer der im Erdgeschoss befindlichen Wohnung in der Kolbergerstraße 15 wurde eine E-Ladesäule installiert. Ein verärgerter Anwohner forderte eine Verlegung, die Stadt lehnte ab. Foto: hgb

Und weiter: „Die Kolbergerstraße verfügt im Abschnitt zwischen Poschinger- und Herzogparkstraße um eine ausreichende Gehwegbreite von bis zu circa 4,40 Meter. Nach Ausschluss von Grundstückszufahrten, Stromnetz und Denkmalschutz fiel die Wahl auf den Standort mit einer sehr hohen Gehwegbreite ohne Einwand des anwesenden Bezirksausschussmitglieds. Eine nachträgliche Umsetzung innerhalb der Kolbergerstraße ist angesichts der genannten abwägenden Kriterien unverhältnismäßig.“

Zu Bürger-Rückmeldungen wird ausgeführt: „Es liegen Anfragen von Personen aus der näheren Umgebung (100 Meter Gehentfernung) und von Nachbarn vor, die um Freischaltung des errichteten Standorts bitten, da dieser für ihr E-Fahrzeug relevant ist.“