7. Februar 2020

Einen Grünpfeil zum Rechtsabbiegen an der Wahnfriedallee in die Cosimastraße hatte ein Mann bei der Bürgerversammlung im vergangenen Oktober beantragt, damit Rückstaus in der Anlieger­straße vermieden werden. Doch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) lehnt die Anbringung des Ver­kehrszeichens nach telefonischen Aussagen ab. Das Nein stieß sowohl bei den Mitgliedern des Bezirksausschusses als auch bei Andreas Kneißl, Verkehrsexperte der Polizeiinspektion Bogen­hausen, auf Unverständnis.

Der Polizeihauptkommissar will die Sachlage deshalb noch einmal überprüfen, um dann in der Februar-Tagung des Untergremiums Verkehr zu berichten. Bis dahin sollte auch der schriftliche Bescheid der Behörde vorliegen, so dass die Lokalpolitiker ihr Statement abgeben können.

Ein Check vor Ort macht die Absage klarer. Um die Wahnfriedallee queren zu können, gibt’s für Fußgänger einen gelben Druckknopf zur Anforderung von Grün. Diese Einrichtung ist verbunden mit einem Tongebergerät für behinderte Personen, vor allem für blinde Menschen. Folglich besteht die Gefahr, dass abbiegende Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt werden, es zu einem Unfall kommen könnte. Die Möglichkeit für die Installation eines Grünpfeils für abbiegende Autofahrer ist folglich nicht gegeben.

Ecke Wahnfriedallee / Cosimastraße: Der Druckknopf zur Anforderung von Grün für Fußgänger im Zusammenhang mit einem Tongeber (rote Kreise) für Blinde verhindern, dass ein Grünpfeil für Autofahrer installiert wird. Foto: hgb