31. August 2020

Gefühlt seit Ewigkeiten ärgern sich Anwohner des Hochstiftswegs, eine Abzweigung von der Cosi­ma­stra­ße stadteinwärts auf Höhe des Aldi-Markts, über den unzumutbaren baulichen Zustand. Die Bogenhauser Lokalpolitiker haben in der Vergangenheit mehrfach auf Initiativen der CSU-Frak­tion von der Stadt vehement den Ausbau gefordert. Geschehen ist bis dato: nichts! Auf eine vom Mai datierte Anfrage der CSU-Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther reagierte jetzt Stadt­bau­rä­tin Elisabeth Merk. Das Fazit der gekürzten Antworten vorweg: Weiter warten, Verhandlungen laufen, Klagen sind möglich …

In der dreiteiligen Anfrage hatte das Rathaus-Duo den baulichen Zustand des Hochstiftswegs be­mängelt (Unebenheiten, Schlaglöcher) und auf eine man­gelhafte Beleuchtung und einen nicht bar­rie­refreien Gehweg der Erschließungsstraße hingewiesen, was vor allem die Senioren der Wohnan­lage und auch Rettungskräfte einschränke. Des Weiteren wurde dargelegt, dass das Straßenprofil des Wegs sowie die vorgesehene Verbindung noch nicht baulich realisiert wurden, obwohl die Bebauungspläne seit Jahren rechtsgül­tig seien.

Immerhin nach jahrelangem Warten: Der Gehweg am Hochstiftsweg zur Seniorenwohnanlage CosimaGarten ist endlich barrierefrei ausgebaut. Foto: hgb

Frage: Wann wird der Hochstiftsweg endgültig baulich fertig gestellt?

Antwort: Derzeit laufen intensive Verhandlungen bezüglich einer endgültigen Fertigstellung zwi­schen den Erschließungsträgern und der Stadt. Die komplexe Rechtslage wurde auch durch Ver­pflichtungsübertragungen verschärft, sodass die aktuell zwischen den jeweiligen an­walt­lichen Vertretern der Beteiligten laufenden Verhandlungen noch einen offenen Ausgang ha­ben. Unter Umständen können auch Klageverfahren erforderlich werden. Eine Entscheidung, ob die Ver­handlungen erfolgreich waren, erwarten wir bis zum Herbst. Der genaue Zeitpunkt für die end­gültige Herstellung ist vom Erschließungsträger abhängig, da dieser Planung und Bau durchführt. Es werden aber provisorische Maßnahmen an der Gehbahn zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation durch das Baureferat zeitnah durchgeführt.

Frage: Mit welchen Vorkehrungen hat die Stadt in der Aufstellung des Bebauungsplans 1862a sichergestellt, dass der Bauträger der Gebäude südlich des Hochstiftswegs auch die Erschließung erstellt?

Antwort: Der damalige Grundstückseigentümer wurde im Rahmen eines Umlegungsverfahrens ver­pflichtet, die im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1862a vorge­se­hene Straße (Hochstiftsweg) einschließlich des Anschlusses an das bestehende Straßennetz (die an der Einmün­dung zur Co­simastraße vorgesehene Aufweitung) sowie die öf­fent­liche Grünfläche in voller Höhe ohne Abzug eines Gemeindeanteils mit einem Anteil von 100 Prozent zu tragen.

Weiter wurde ver­einbart, dass der Eigentümer verpflichtet ist, mit der Stadt einen Erschließungs­ver­trag abzuschlie­ßen. Der Eigentümer fungiert dabei als Erschließungsträger und verpflichtet sich zur Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Dienstbarkeits­flä­chen. Das gilt auch für den Fall eines Verkaufs / Übergangs an einen Dritten.

Der Hochstiftsweg ist eine Huckel- und Buckelpiste: Wann die Erschließung erfolgt – das steht weiterhin in den Sternen. Foto: hgb

Frage: Wurde in der Baugenehmigung für den Komplex an der Ecke Johanneskirchner – / Cosima­straße geregelt, dass der Bauherr vor Aufnahme der Nutzung den Verbindungsweg zwischen Hoch­stiftsweg und Johanneskirchner Straße herstellen muss?

Antwort: In der für das Eckgrundstück Cosima- / Johanneskirchner Straße erteilten Baugenehmi­gung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes (Einzelhandel, Hotel so­wie Wohnungen zum Zweck und für Zwecke der Altenpflege) ist keine Regelung im Zusammen­hang mit dem „Ver­bindungsweg“ zwischen Hochstiftsweg und Johanneskirchner Straße enthalten. Der „Verbindungs­weg“ liegt nicht auf dem Baugrundstück, sondern auf dem angrenzenden Grund­stück.