31. August 2020
Gefühlt seit Ewigkeiten ärgern sich Anwohner des Hochstiftswegs, eine Abzweigung von der Cosimastraße stadteinwärts auf Höhe des Aldi-Markts, über den unzumutbaren baulichen Zustand. Die Bogenhauser Lokalpolitiker haben in der Vergangenheit mehrfach auf Initiativen der CSU-Fraktion von der Stadt vehement den Ausbau gefordert. Geschehen ist bis dato: nichts! Auf eine vom Mai datierte Anfrage der CSU-Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther reagierte jetzt Stadtbaurätin Elisabeth Merk. Das Fazit der gekürzten Antworten vorweg: Weiter warten, Verhandlungen laufen, Klagen sind möglich …
In der dreiteiligen Anfrage hatte das Rathaus-Duo den baulichen Zustand des Hochstiftswegs bemängelt (Unebenheiten, Schlaglöcher) und auf eine mangelhafte Beleuchtung und einen nicht barrierefreien Gehweg der Erschließungsstraße hingewiesen, was vor allem die Senioren der Wohnanlage und auch Rettungskräfte einschränke. Des Weiteren wurde dargelegt, dass das Straßenprofil des Wegs sowie die vorgesehene Verbindung noch nicht baulich realisiert wurden, obwohl die Bebauungspläne seit Jahren rechtsgültig seien.
Frage: Wann wird der Hochstiftsweg endgültig baulich fertig gestellt?
Antwort: Derzeit laufen intensive Verhandlungen bezüglich einer endgültigen Fertigstellung zwischen den Erschließungsträgern und der Stadt. Die komplexe Rechtslage wurde auch durch Verpflichtungsübertragungen verschärft, sodass die aktuell zwischen den jeweiligen anwaltlichen Vertretern der Beteiligten laufenden Verhandlungen noch einen offenen Ausgang haben. Unter Umständen können auch Klageverfahren erforderlich werden. Eine Entscheidung, ob die Verhandlungen erfolgreich waren, erwarten wir bis zum Herbst. Der genaue Zeitpunkt für die endgültige Herstellung ist vom Erschließungsträger abhängig, da dieser Planung und Bau durchführt. Es werden aber provisorische Maßnahmen an der Gehbahn zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation durch das Baureferat zeitnah durchgeführt.
Frage: Mit welchen Vorkehrungen hat die Stadt in der Aufstellung des Bebauungsplans 1862a sichergestellt, dass der Bauträger der Gebäude südlich des Hochstiftswegs auch die Erschließung erstellt?
Antwort: Der damalige Grundstückseigentümer wurde im Rahmen eines Umlegungsverfahrens verpflichtet, die im Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1862a vorgesehene Straße (Hochstiftsweg) einschließlich des Anschlusses an das bestehende Straßennetz (die an der Einmündung zur Cosimastraße vorgesehene Aufweitung) sowie die öffentliche Grünfläche in voller Höhe ohne Abzug eines Gemeindeanteils mit einem Anteil von 100 Prozent zu tragen.
Weiter wurde vereinbart, dass der Eigentümer verpflichtet ist, mit der Stadt einen Erschließungsvertrag abzuschließen. Der Eigentümer fungiert dabei als Erschließungsträger und verpflichtet sich zur Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Dienstbarkeitsflächen. Das gilt auch für den Fall eines Verkaufs / Übergangs an einen Dritten.
Frage: Wurde in der Baugenehmigung für den Komplex an der Ecke Johanneskirchner – / Cosimastraße geregelt, dass der Bauherr vor Aufnahme der Nutzung den Verbindungsweg zwischen Hochstiftsweg und Johanneskirchner Straße herstellen muss?
Antwort: In der für das Eckgrundstück Cosima- / Johanneskirchner Straße erteilten Baugenehmigung für den Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes (Einzelhandel, Hotel sowie Wohnungen zum Zweck und für Zwecke der Altenpflege) ist keine Regelung im Zusammenhang mit dem „Verbindungsweg“ zwischen Hochstiftsweg und Johanneskirchner Straße enthalten. Der „Verbindungsweg“ liegt nicht auf dem Baugrundstück, sondern auf dem angrenzenden Grundstück.