5. September 2020

Die per Schild mit einem weißen Fahrrad auf blauem Untergrund vorgeschriebene Benutzungs­pflicht von Radwegen beibehalten oder die Verkehrstafeln entfernen und den Radfahrern somit freistellen, ob sie auf dem Radweg oder auf der Straße strampeln wollen? Diese Frage schei­det in München, und hier fast allmonatlich auch im Bezirksausschuss Bogenhausen, die Geister. Die An­sich­ten prallen stets hart aufeinander. Ein brisanter Streitfall. Besser: viele Streitfälle.

Ging es nach den Grünen, von denen manch einer mit dem Au­to zu den Tagungen fährt, muss „der Verkehrs­raum neu aufgeteilt“ werden, müssten die Fahrbahnen überwiegend den Radlern zur Verfügung stehen. Dagegen ein Lokalpolitiker einer anderen Fraktion im Kommunal­par­la­ment: „Radwege – wozu sind die denn da? Die haben uns doch Millionen gekostet.“

2,33 Meter breit ist der neu angelegte Radweg entlang der Englschalkinger Straße – eine wahre „Autobahn“. Jetzt gibt’s endlich eine Nutzungsvorschrift, Radler dürfen nicht mehr auf der Fahrbahn Richtung S-Bahn strampeln. Foto: hgb

Aus städtischer und aus Sicht des Kreisverwaltungsreferats (KVR) ist Radfahren inzwischen auf den vielen, oftmals schmalen Radwegen gefährlich, gefährlicher geworden angesichts der zuneh­men­den Zahl an Radfahrern. Tatsächlich kommt es immer wieder zu Kon­flikten und Unfäl­len zwi­schen Rad-, Autofahrern und Fußgängern. Wer wen im Fall des Falles über­sehen hat, wer im Ein­zel­fall der Verursacher ist – das sei an dieser Stelle einmal dahingestellt. Gleichwohl schafft die Stadt Schritt um Schritt die Benutzungs­pflicht von Radwegen ab, rät sogar, wo möglich auf der Straße zu radeln, weil es dort häufig am sichersten sei.

Ab 1934 war in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Radwegebenutzungspflicht fest ver­an­kert – egal, ob der Weg speziell beschildert war oder nicht. Viele Unfälle, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Radfahrer übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren, führten 1998 zur Reform der StVO. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder so angeordnet wird.

Die Folge in München: Von knapp 500 Straßen wurde bis dato entlang von fast 100 Straßen die Radweg­benutzungspflicht aufgehoben. Radlern steht es also frei, auf dem Radweg oder auf der Straße zu fah­ren. Dumm nur, dass der eine das so und der zweite es eben anders handhabt, was wiederum Gefahrensituationen heraufbeschwört. An rund 400 Straßen in der Stadt besteht die Benutzungs­pflicht weiterhin. Es werden langsam, aber kontinuierlich weniger Abschnitte. Langsam, weil Verkehrs- und Unfalldaten vom KVR aufwendig ausgewertet werden müssen. Und jeder Einzel­fall zudem bewertet werden muss.

So kommt es zu, nennen wir es mal, „Eigentümlichkeiten“ und neuen Gefahrenbrennpunkten. Zum Beispiel, stellvertretend für diverse Abschnitte im Stadtbezirk, an der Elektrastraße im Arabel­lapark. Dort ist unlängst kurz vorm Rosenkavalier­platz die Radweg­benutzungspflicht in Rich­tung Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium (WHG) auf­ge­hoben, ist das Schild abmontiert worden. Der Hin­tergrund: Unfälle? Fehlanzeige! Klar, keine Kreuzung, lediglich Tiefgarageneinfahrten.

Der Effekt: „Vogelwilder Radverkehr, mal auf dem Radweg, mal auf der Straße – und zwar zu Schul- wie zu Ferienzeiten. Auf der Straße radeln immer wieder Jugendliche – vielfach zu zweit nebeneinander, manchmal gar zu dritt. Und auch Eltern mit ihrem Nachwuchs im Anhänger oder vor sich im „Schubkarren“, meist auf dem Weg zum Kindergarten. Ist ja genug Platz. Des Öfteren müssen Autofahrer in der Tempo-30-Zone abrupt ob der „schwankenden“ Fahrradfahrer aufs Bremspedal treten. Brenzlig wird’s aber ab und an vor allem, wenn ein MVG-Bus, der Müllwagen oder ein Lieferfahr­zeug entge­genkommt oder sich diese Fahrzeuge begegnen.

Gesperrter Radweg in der Elektrastraße ab dem Hausenstein-Gymnasium in Richtung Rosenkavalierplatz: Viele missachten die Vorschrift. In Gegenrichtung dürfen die Fahrradfahrer inzwischen Radweg und Straße nutzen – warum nur? Foto: hgb

Stichwort entgegenkommen: Auf Höhe des WHG, beim Übergang, steht übrigens ein Sperrschild für Rad­fahrer Richtung Rosenkavalierplatz. Doch wen stört’s? Geisterradler, teils mit absurdem Tempo unterwegs, sind regelmäßig zu sichten. 

Beispiel Englschalkinger – / Kreuzung Vollmannstraße. Ab dem neuen Café Amal ist der Radweg in Richtung S-Bahnhof nach Fertigstellung der Wohnblöcke (Ex-HDI-Komplex) erneuert und aus­ge­baut worden. Nachgemessene Breite: 2,33 Meter! Wochenlang ging’s „vogelwild“ zu: Viele Rad­fahrer traten auf „ihrem“ Weg und auf den daneben geführten beiden Fahrbahnen kräftig in die Pe­dale. Inzwischen ist ein Schild für die Benutzungspflicht des Radwegs aufgestellt. Nur: „Ge­spannt“ haben das noch nicht alle Radler …