20. August 2020

Auf der Südseite der Englschalkinger Straße ab Hausnummer 236 (kurz nach dem Alfred-Jentzsch-Weg) bis Hausnummer 278 werden statt der Parkplätze am Fahrbahnrand demnächst Schrägparkplätze eingerichtet. Diese durch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) veranlasste Maßnahme akzeptierten die Mitglieder des Bezirksausschusses bei der vergangenen Tagung einstimmig – unter zwei Voraussetzungen.

Einmal wurde die Zustimmung auf Vorschlag von CSU-Lokalpolitiker Peter Reinhardt unter der Bedingung „keine baulichen Veränderungen“ gutgeheißen. Ebenfalls von Reinhardt kam die zweite Anregung, „in unmittelbarer Nähe der Schule eine >Kiss and Ride-Zone< zwischen den Hausnummern 236 und 250 einzurichten“.

Grundsätzlich konstatierten die Stadtteilvertreter, dass entlang der breiten, aber nicht für zwei Spuren ausgebauten Straße in besagtem Abschnitt Schrägparken machbar und sinnvoll ist, da Stellmöglichkeiten dringend benötigt werden.

Auf der Englschalkinger Straße (ab Hausnr. 236; auf Höhe des Alfred-Jentzsch-Wegs) werden bis zur Nummer 278 von der Stadt Schrägparkplätze abmarkiert. Auf Wunsch des Bezirksausschusses soll bei der Schule zudem eine „Kiss and Ride-Zone“ ausgeschildert werden. Fotos: hgb / Archiv

Was ist „Kiss and Ride“? Der Begriff kam in den Fünfziger Jahren aus den Vereinigten Staaten, beschrieb den Umstand, dass Frauen ihre Männer zur Arbeit brachten, sich innig verab­schiedeten und dann das Auto wieder mitnahmen. In der jüngsten Vergangenheit wurde die Bezeichnung hierzulande immer öfters verwendet, um Verkehrsprobleme zu minimieren. Beispielsweise vor Schulen, Bahnhöfen oder Krankenhäusern wurden und werden Kiss-and-Ride-Zonen eingerichtet, um kurz anzuhalten zu können, jemanden aussteigen zu lassen und sofort wieder abzufahren.

Das Zeichen „Kiss and Ride“ ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht aufgeführt. Daher macht man die Regelung oft mit dem Zeichen für „eingeschränktes Haltverbot“ oder dem Parkzei­chen mit Zusatz „Parkscheibe“ kenntlich.