13. Januar 2021
Lucile-Grahn-Str.: Polizei bremst Grüne aus
Einmal mehr wollte sich die Grünen-Fraktion im Bezirksausschuss mit einer Maßnahme für Radfahrer profilieren, ist aber an berechtigten Gründen der Polizeiinspektion 22 Bogenhausen gescheitert. Die Durchfahrt für Fahrräder vom Prinzregentenplatz (auf die Fahrbahn Lucile-Grahn-Straße) nach Haidhausen ermöglichen – diesen Antrag, datiert vom September, haben Polizei und Kreisverwaltungsreferat (KVR) kategorisch abgelehnt.
Das KVR führt aus: Die konfliktreiche Radverkehrsführung ist bekannt, es konnte jedoch bisher keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Der Vorschlag, eine Radwegeauffahrt vom Prinzregentenplatz auf die Fahrbahn Lucile-Grahn- Straße zu schaffen, um die bisher verbotswidrig über den westlichen Gehweg fahrenden Radfahrer besser führen zu können, wird grundsätzlich befürwortet. Insbesondere für die Barrierefreiheit (Zugang Aufzug U-Bahn) und Sicherung des Fußverkehrs könnte diese Maßnahme zu einer deutlichen Verbesserung gegenüber dem Bestand führen.
Weiter heißt es: Die Mittel der Verkehrsanordnung sind hier bereits ausgeschöpft. Der Gehweg ist zur Klarstellung bereits mit dem Zeichen „Verbot für den Radverkehr“ ausgewiesen; tatsächlich handelt es sich aber um eine genutzte Verbindung für den Radverkehr vom Übergang über die Prinzregenten- zur Lucile-Grahn- und Zumpestraße, so dass Radfahrer hier regelmäßig den Gehweg befahren. Der weitaus häufiger genutzte Weg ist die Verbindung direkt über die Nigerstraße.
Nach einem Ortstermin wurde ein Lösungsvorschlag unterbreitet: Die beiden Einsatzfahrzeuge an anderer Stelle in Anschluss an die bisherigen Stellplätze unterbringen, um einen Umbau (Absenkung oder Rampe) für den Radverkehr anlegen zu können. Diese Idee wurde von der Polizeiinspektion und dem Polizeipräsidium abgelehnt.
Auszüge der Begründung:
[alert-announce]Einsatztaktische Aspekte •
Für eine Radwegeauffahrt würden zwei Parkplätze für Polizeieinsatzfahrzeuge entfallen, die auf Höhe des Anwesens Lucile-Grahn-Straße 48 kompensiert werden sollen. Zudem würde der bislang abgeschlossene bzw. Sackgassen ähnliche Parkplatzbereich für die Einsatzfahrzeuge für Fahrradfahrer geöffnet, die dann im Zweirichtungsverkehr an den abgestellten Fahrzeugen vorbeigeführt werden.
Dieser Umstand ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Rücken Polizeidienstkräfte mit den Dienstfahrzeugen zu eiligen Einsätzen aus, sind sie vielen Stressfaktoren ausgesetzt. Bereits bei der Einsatzübernahme und während der Einsatzfahrt müssen sie sich insbesondere mit dem Einsatzgrund, dem Fahrtweg zum Einsatzort und einsatztaktischen Fragen unter Zeitdruck gedanklich auseinandersetzen.
Zusätzlich sollen sie bei Beginn und während ihrer Einsatzfahrt Gefährdungen für sich und andere Verkehrsteilnehmer ausschließen. Bei Umsetzung der Maßnahme müssten die Dienstkräfte vermehrt auf Radfahrer achten, die zu jeder Tages- und Nachtzeit, zum Teil schnell und ohne die erforderliche Beleuchtung, den Bereich der Polizeiparkplätze passieren, den Fahrtweg der Einsatzfahrzeuge kreuzen oder diesen entgegenkommen. Dieser Umstand wäre mit erheblichem Gefahrenpotential verbunden.
Eine grundsätzliche Nutzung von Blaulicht und Martinshorn beim Ausfahren aus den Polizeiparkplätzen, um die Aufmerksamkeit von Fahrradfahrern auf die zu Einsätzen ausrückenden Dienstfahrzeuge zu lenken, kommt aus rechtlichen und aus Gründen der Rücksichtnahme auf die Anwohner nicht in Frage.
Es gibt Einsätze, in denen es nicht anders möglich ist, als Polizeidienstfahrzeuge, zu kontrollierende Fahrzeuge oder Fahrzeuge von zu kontrollierenden Personen zunächst mitten auf der Fahrbahn im Bereich der Polizeiparkplätze abzustellen und diese dann erst nach Durchführung weiterer Maßnahmen von dort zu entfernen. In dieser Zeit würden die Fahrzeuge den Weg passierender Fahrradfahrer blockieren und unter Umständen Gefahren für diese verursachen.
Dienstbetriebliche Aspekte •
Würde der Radverkehr auf dem Weg zur Auffahrt und retour auf der Fahrbahn geführt werden, müssten die Aufnahmebereiche der Überwachungskameras an den Parkplätzen aus Datenschutzgründen vollständig verpixelt werden. Eine Kameraüberwachung zur Eigensicherung der geparkten Dienstfahrzeuge wäre infolge dessen nicht mehr möglich. Die Existenz sämtlicher Parkplätze für Einsatzfahrzeuge stünde dann in Frage.[/alert-announce]