13. November 2021
Effnerstr.: Ampel-Übergang wird geprüft!
Die Idee kam 2015 auf, im März 2017 folgte ein Antrag, im Oktober 2019 eine Initiative bei der Bürgerversammlung, 2020 lehnte das Baureferat alles ab. Nun, im Mai, kam der Vorschlag erneut auf Tisch: Ein Fuß- und Radfahrerübergang an der Effnerstraße auf Höhe der Wahnfriedallee zur sicheren Verbindung der Parks an der Hauptverkehrsroute. Die Mitglieder des Bezirksausschusses schlossen sich einhellig an. Das Mobilitätsreferat sicherte jetzt eine „erneute Überprüfung“ zu.
Die Argumente eines Bürgers vor sechs Monaten: „Die Verbindung der zwei Grünanlagen entlang der Wahnfriedallee wäre eine enorme Erleichterung für Fußgänger und Radfahrer, die von der Cosimastraße und dem Prinz-Eugen-Park aus die Isar und die Stadt erreichen möchten – fern von Autolärm und Abgasen. Es ist zu beobachten, dass das Radfahrer und Fußgänger an dieser Stelle die Effnerstraße häufig kreuzen, was sehr gefährlich ist. Muss erst was passieren, ehe die Stadt hier reagiert? Ich habe bereits 50 Unterschriften für einen Überweg gesammelt.“
Und ein Nachbar hatte parallel eine Online-Petition (http://chng.it/xMRtdSxZ) gestartet.“ Darin heißt es (Auszug): „Wir sind eine Gruppe von (Schul-) Kindern, Rentnern, Behinderten, Fußgängern, Fahrradfahrern, Joggern, Kinderwagenschiebern, Hunde-Gassigehern, die gern die Parkanlagen entlang der Wahnfriedallee nutzen. Wir wünschen uns eine sichere und barrierefreie Überquerung über die vierspurige Effnerstrasse (es gilt Tempo 50, oft wird deutlich schneller gefahren) direkt auf der Höhe Wahnfriedallee. So gebe es eine Verbindung zwischen Englschalking (Undinestraße) und dem Herzogpark.“

Das Mobilitätsreferat jetzt in der Antwort (Auszüge):
Es wurde die Realisierung eines Zebrastreifens geprüft. Ein solcher darf aber nur angelegt werden, wenn nicht mehr als ein Fahrstreifen pro Richtung überquert werden muss. Es liegen jedoch zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung vor. Daher sind die rechtlichen Vorgaben für einen Zebrastreifen nicht gegeben.
Als Alternative wurde die Errichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) geprüft. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf eine LSA nur dort angeordnet werden, wo dies zwingend ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Bei der Bewertung werden die Verkehrsverhältnisse, wie der Schutz für Fußgänger und Schulkinder, die vorliegenden Verkehrsstärken, Straßenbreiten, Entfernungen zu bestehenden Querungshilfen, gefahrene Geschwindigkeiten, Unfallzahlen und andere verkehrsrelevante Daten berücksichtigt. Diese Faktoren ergeben eine Aussage über die Gefahrenlage und damit die Grundlage für die Entscheidung.

Für die Anträge mit der höchsten Dringlichkeit wird dann geprüft, ob und wie eine LSA errichtet werden kann. Bei positiver Feststellung wird die neue LSA vom Mobilitätsreferat geplant und angeordnet, die bauliche Umsetzung erfolgt durch das Baureferat.
Die Stelle Effnerstraße / Wahnfriedallee befindet sich bereits in der Antragsliste. Daher werden die Voraussetzungen für eine Ampel in diesem Jahr erneut geprüft. Diese Prüfung läuft bereits. Die Bewertung ist voraussichtlich gegen Ende des Jahres abgeschlossen. Der Bezirksausschuss wird informiert.