Vor mehr als zwei Jahren (!) hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses die Stadt beauftragt, ei­nen Lösungsvorschlag zum Unterbinden des in der Fleming- und Pienzenauerstraße prakti­zierten Gehwehparkens zu erstellen. Ergebnis der Prüfungen: Keine Halteverbote – „es gibt nur punktuell Engstellen, an denen ein Durchkommen erschwert war.“

Das Mobilitätsreferat in einem Schreiben an Bezirksausschuss-Vorsitzenden Florian Ring (CSU): Die Straßen wurden hinsichtlich des Verkehrsgeschehens und der Parksituation durch das Referat und die Polizei mehrmals überprüft. In Teilabschnitten der Fleming- und Pienzenauerstraße wurde Gehwegparken festgestellt. Nach Einschätzung des Mobilitätsreferats erlauben die verbleibenden Restgehwegbreiten regelmäßig jedoch das sichere Gehen von Personen mit Kinderwagen, Rollator beziehungsweise ein Passieren im Rollstuhl. Nur punktuell gab es Engstellen, an denen ein Durch­kommen erschwert war.“

Und weiter heißt es: „Zuletzt fand am 7. Februar eine Begehung auch mit Vertretern des Bezirks­ausschusses statt, um vor Ort gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen. Den Teilnehmern zeigte sich die gleiche Verkehrssituation wie bei vorangegangenen Ortsterminen. Insgesamt sind die Tempo-30-geregelte Fleming- und Pienzenauerstraße nur mäßig frequentiert; es findet wenig Fahr- und Fußgängerverkehr statt. Die Polizei beschrieb diese Situation als typisch. Es gibt keine dokumentierte Unfalllage.“

Wird in der Fleming- und Pienzenauerstraße der Gehweg derart zugeparkt, gibt’s ein Knöllchen. Meist sind die verbleibenden Restgehwegbreiten laut Mobilitätsreferat aber ausreichend.   Symbolfoto: hgb

Unter Würdigung der Gesamtumstände kommt das Mobilitätsreferat zum Schluss, dass derzeit kei­ne Gefahrenlage für Fußgänger bei der Benutzung der in Teilen beparkten Gehwege vorliegt, die gegebenenfalls darin münden würde, einseitige Haltverbote zu errichten, um dadurch ein (nur noch) einseitiges Parken zu generieren beziehungsweise durchzusetzen.

Die Teilnehmer des Ortstermins verständigten sich darauf, dass die Polizei mittels Strafzetteln wei­terhin (nur dann) gegen das Gehwegparken vorgeht, wenn diese punktuell an Engstellen so ver­parkt werden, dass ein Durchkommen für Fußgänger in für sie unzumutbarer erschwert wird.

Die Vertreter des Bezirksausschusses äußerten die Absicht zu prüfen, in Eigenregie auf die in der Fleming- und Pienzenauerstraße lebenden Anwohner zuzugehen, „um diese auf die durch das Gehwegparken eventuell entstehenden Behinderungen für Fußgänger hinzuweisen und um an mehr gegenseitige Rücksichtnahme zu appellieren.“