Entlang der Maria-Theresia-Straße 25 und 26 dürfen nur Personenwagen parken. Wir beantragen, dass diese Regelung auch für die Hausnummern 27 bis 30 gilt. Es sollen Schilder angebracht werden, die kennzeichnen, dass hier ausschließlich Pkw abgestellt werden dürfen.“ Diesen Antrag eines Anwohners lehnte der Bezirksausschuss unlängst ab. Stattdessen soll das Mobilitätsreferat auf der Seite der Grünanlagen Schrägparkplätze einrichten und auf der anderen Straßenseite ein Parkverbot erlassen, so der Beschluss. Die Behörde verwarf jetzt diesen Vorschlag.
Der Anlieger zu seiner Forderung: „Lastwagen und Wohnmobile und Anhänger parken über lange Zeit und verschärfen die angespannte Parksituation für Bewohner und Beschäftigte. Menschen übernachten in Wohnmobilen, verursachen Lärm und leuchten in unsere Wohnung. Sie hinterlassen Müll. Essensreste liegen herum, die Tiere, wie Füchse, aus dem Englischen Garten anziehen.“
Der Bürger schrieb empört: „Manche Personen urinieren vor dem Haus, sie machen aus dem Wohnmobil heraus Fotos von unseren Kindern. Sie beobachten uns und wissen somit, wann wir zu Hause sind. Ferner sind auch Wohnmobilnutzer in unsere Garage eingetreten und haben Dinge gestohlen.“
Zu all dem das Mobilitätsreferat: „Besagter Straßenabschnitt verbindet den Europaplatz mit der Höchlstraße. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt. Westlich befinden sich die Maximiliansanlagen. Fahrradfahrer benutzen nach polizeilichen Erkenntnissen überwiegend die Parkanlage. Geparkt wird beidseitig längs am Fahrbahnrand. Es herrscht zumindest augenscheinlich ein hoher Parkdruck.“
Erklärend dazu heißt es: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Parken in Wohngebieten. Danach dürfen Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen sowie Kfz-Anhänger über zwei Tonnen nachts sowie an Sonn- und Feiertagen dort nicht regelmäßig abgestellt werden. Die StVO sieht Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen vor. Laut Polizei liegt bezüglich des Parkens dieser Fahrzeuge keine besondere Beschwerdelage vor. Auch die Verkehrsunfalllage kann als unauffällig bezeichnet werden. Es sind zudem keine sonstigen Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch längs abgestellte Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger oder Lkw bekannt.
Für die Änderung der Parkordnung in ein einseitiges Schrägparken mit einem gegenüberliegenden Haltverbot besteht aktuell kein straßenverkehrliches Erfordernis. Durch die Maßnahme entfielen etwa ein Drittel der derzeit in diesem Abschnitt vorhandenen Stellplatzmöglichkeiten. Zudem würde Schrägparken per se auch nicht das Abstellen von Wohnwägen, Wohnmobilen und Lkw verhindern, sondern führt gegebenenfalls durch (Fahrzeug-)Überhänge zu Problemen.