Es ist kaum zu glauben: Statt die Ursache anzupacken und auszumerzen schiebt das Mobilitätsreferat die Folge von sich und leitet sie einfach weiter – natürlich nicht stadtintern, vielemehr an den Freistaat. Die Ursache: In der Maria-Theresia-Straße geparkte Wohnmobile und -wagen, in denen Ortsfremde oft übernachten, Müll am Fahrbahnrand deponieren und – so ein Anlieger Mitte Oktober im Bezirksausschuss – als Folge ihre Notdurft in den angrenzenden Maximiliansanlagen verrichten. Diese Angabe versah das Referat im Antwortschreiben mit einem „angeblich“ …

Das Problem wäre eigentlich ganz einfach zu beheben: Ein durchgehender oder zumindest von der Siebert- bis zur Höchlstraße reichender „Parken-nur-für-Pkw-Abschnitt“. Dies hätte zudem den Effekt, dass „WoMos“ / Anhänger nicht dringend von Anwohnern benötigte Parkplätze blockieren.

Das Mobilitätsreferat zur Beschwerde: „Wohnmobile nehmen – wie andere Fahrzeuge auch – legal am ruhenden Verkehr teil, wenn sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden Zwecken (Wohnen) auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Wohnmobile können bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ohne zeitliche Beschränkung parken. Das Übernachten in auf der Straße abgestellten Wohnmobilen ist in aller Regel verboten. Für die Feststellung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit ist die primär die örtliche Polizeiinspektion zuständig.“

Und weiter: „Die Maximiliansanlagen selbst befinden sich – im Gegensatz zur Straße – im Eigentum des Freistaats Bayern, weswegen die Stadt keinen Zugriff auf diese Flächen hat. Stattdessen ist für den Unterhalt, die Pflege und Entwicklung der Anlagen die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen zuständig.“

Es folgt ein „Service“ der Behörde: Um Beschwerden über jedwede Verunreinigungen der Grünflächen kundzutun, muss auf direktem Weg die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung kontaktiert werden: Schloss Nymphenburg, Eingang 1680638 MünchenPostfach 20 20 63 • 80020 MünchenTelefon 089 / 17908-0 • poststelle@bsv.bayern.de.

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Rückblick Juli 2015 (!), Antrag „Parken-nur-für-Pkw-Zone“ – Ein Beamter der Hauptabteilung Straßenverkehr im Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte erläutert: „Die Maria-Theresia-Straße ist dem öffentlichen Verkehr ohne Einschränkungen gewidmet und kann daher im Rahmen des Gemeingebrauchs und der gesetzlichen Vorschriften von jedermann genutzt werden.“ Ein entsprechendes Parkverbot hätte ein Verlagerungseffekt in benachbarte Wohnstraßen zur Folge.“

Und: „Die Verkehrsbehörden haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Benutzung von Straßen / -teilen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zu beschränken oder zu verbieten. Beschränkungen und Verbote sind Einzelfallentscheidungen und sie sind nur zulässig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind hier nicht gegeben. Von den in der Maria-Theresia-Straße abgestellten Fahrzeugen gehen weder Verkehrsbehinderungen noch -gefährdungen aus.“

Weder Verkehrsbehinderungen noch -gefährdungen – das sei hier mal dahingestellt. Aber Belästigungen durch Fahrer und / oder Insassen dieser abgestellten Fahrzeuge sind Fakt!

Übrigens, so das KVR: „Die in der Maria-Theresia-Straße bereits bestehende Parken-nur-für-Pkw-Zone wurde seinerzeit aus Gründen des Objekt- und Personenschutzes eingerichtet.“ Wegen mehrerer Botschaften / Konsulate.

Wohnmobile jeder Art und Größe sowie Wohnanhänger blockieren in der Maria-Theresia-Straße oft die raren Parkplätze. Deren Fahrer und / oder Insassen hinterlassen vielfach Müll, nutzen die angrenzenden Maximiliansanlagen als Toilette. Archivfoto: hgb