Der knapp 500 Meter lange, im Oktober 2015 als Einbahnstraße geänderte Abschnitt Rosenkava-lierplatz im Arabellapark zwischen Elektra- und Arabellastraße ist samt Erdaufschüttungen am Rand für Rasen endlich hergestellt. Einen vor zwei (!) Jahren eingereichten Antrag der SPD-Frak-tion im Kommunalparlament, „durchgehende Boden-Fahrradweg-Markierungen auf dem Stra-ßenasphalt“ anzubringen – die Mitglieder der CSU- und der FDP-Fraktion hatten das als über-flüssig abgelehnt – wies jetzt auch das Mobilitätsreferat ab.

Die Behörde wortwörtlich in ihrer Antwort: „Die Maßnahme soll dazu führen, dass bei Ausweich- und Überholmanövern vermeidbare Blockaden der Fahrradwege durch Personenwagen vermieden werden. Bisweilen kommt es derzeit zu gefährlichen Situationen, da den Pkw-Fahrern in diesen Mo¬menten die Radwege nicht gegenwärtig seien.“

Und weiter: „Der Rosenkavalierplatz liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und verbindet die Elektra- mit der Arabellastraße. In Gegenrichtung ist die Durchfahrt für den Radverkehr mittels Beschilde¬rung und Anfangs- und Endmarkierung auf der Fahrbahn freigegeben. In Tempo-30 Zonen soll der Radverkehr zusammen mit dem Fahrverkehr im sogenannten Mischverkehr auf der Fahrbahn ge¬führt werden. Radfahr- oder Schutzstreifen für den Radverkehr sind dadurch ausgeschlossen.“

Es folgt eine Aussage, die mehr als irritiert: „Noch bestehende bauliche Radwege (zum Beispiel in der Elektrastraße) werden in der Regel nicht mehr saniert sondern komplett zurückge-baut.“

Wie bitte, was soll dieses Beispiel? Kompletter Rückbau? Wozu? Gar für einen von circa 2,40 Meter um 1,90 Meter auf rund 5,30 Meter verbreiterten Gehweg? Unglaublich, was sich da mal wieder eine(r) an ihrem / seinem Behördenschreibtisch ohne jegliche Ortskenntnis ausgedacht hat!

Das Mobilitätsreferat abschließend: „Die Parkplätze am Rosenkavalierplatz wurden überwiegend als Senkrechtparker (Anm. d. Red: obwohl als Schrägparkplätze vom Bezirksausschuss gefordert und so genehmigt!) baulich angelegt. Ein- und Ausparkmanöver erfordern hier im Vergleich zu Längsparkplätzen am Fahrbahnrand einen erhöhten Raumbedarf. Dadurch sind Senkrechtparker oder auch Schrägparker gegenüber dem Mischverkehr auf der Fahrbahn – insbesondere beim Aus¬parken – eher weniger verträglich. Hierbei ist eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Fahrzeuglenker gegeben; diesem obliegt auch die Sorgfaltspflicht beim Einfahren auf die Fahrbahn. Die lichte Fahr¬bahnbreite zwischen den gegenüberliegenden Parkständen – und auch im Bereich des Fußgänger¬übergangs – beträgt 4,50 Meter. Eine Fahrradweg-Markierung (Radfahr- oder Schutzstreifen) ist rechtlich nicht möglich.“

Weiße Fahrradweg-Markierungen auf dem Asphalt entlang des Rosenkavalierplatzes werden nicht angebracht – sie sind rechtlich nicht möglich.
Archivfoto / Bearbeitung: hgb