Antrag, Fragebogen, Dokumentation, Foto(s), Auflagen, Stellungnahmen, Regelungen, Vorschriften – der Bürokratie-Wahnsinn, ob in Berlin oder Bogenhausen, ist grenzenlos. Ein Beispiel, stellvertretend für viele andere, aus dem Stadtviertel: Untergremium Verkehr und Mobilität im Bezirksausschuss – Punkt 2.3.9 „Rauchstr. 1 (Eingang Ismaninger Str.), Antrag für Sitzgelegenheit; Anhörung des Kreisverwaltungsreferats.“ Vorweg: das Kommunalparlament stimmte dem Wunsch einhellig zu.
Zur Sache: Ein Geschäftsinhaber – „Einrichtung, Planung, Möbel, Stoffe, Licht Accessoires“ – will am Eingang an der Ismaninger Straße eine Bank aufstellen.
Notwendig dazu: „Antrag für die Aufstellung von Sitzgelegenheiten“ (Art. 18 Abs. 1 BayStrWG bzw. §§ 33, Abs. 1, i.V.m. Abs. 46, 1. StVO) mit dem Hinweis „Bitte gut leserlich und vollständig ausfüllen und nebst Anlagen zurückzusenden an die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Sondernutzung“.
Notwendig dazu: „Angaben zum Betrieb“ – Name, Anschrift, Art. Und: „Denkmalgeschütztes Anwesen bzw. ensemblegeschützter Bereich“: ja / nein / nicht bekannt – ggf. bei der BIU nachfragen“ (Anm. d. Red.: BI steht für Bezirksinspektion) und „Ist ein Radweg vorhanden: ja / nein“ und „Sind Schräg- oder Senkrechtparkplätze vorhanden: ja / nein“.
Dann der Punkt „Sitzgelegenheiten“: Art der Möblierung (Stühle, Bänke, Material)? – Länge in cm – Ausladungstiefe (max. 80 cm) mit Aufstellung unmittelbar fassadenseitig, in cm – Gehwegbreite vor dem Geschäft in cm – freibleibende Durchgangsbreite in cm (bei reinen Gehwegen mindestens 160 cm, bei angrenzendem Fahrradweg mindestens 190 cm, bei Schräg- oder Senkrechtparkplätzen mindestens 230 cm).
Es folgen Hinweise zur Aufstellung von „Sitzgelegenheiten gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 5 der Sondernutzungsrichtlinien“. An dieser Stelle zwei aus sechs: „Nur während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (Mo. – Sa. 06.00 – 20.00 Uhr); außerhalb der Ladenöffnungszeit muss die Lagerung auf Privatgrund erfolgen“ und „keine Werbeaufschriften“.
Für die Genehmigung ist eine einmalige Verwaltungsgebühr ab 50 Euro für einen Neuantrag bzw. 30 Euro für eine Verlängerung nebst Sondernutzungsgebühr zu entrichten. Zur Sondernutzungsgebühr: „Je nach Straßengruppe beträgt die Gebühr zwischen 12 und 62 Euro jährlich pro angefangenem Quadratmeter“.
Blick in den Duden: Bank – Wort mit gleich Schreibung: Bank (Geldinstitut) und Sitzgelegenheit, die mehreren Personen nebeneinander Platz bietet.