Es ist ein Musterbeispiel wie hierzulande die Verwaltung wuchert. Um ja nicht in die Mühlen der Bü-rokratie zu geraten und Ärger zu bekommen, hat ein Immobilienmakler in Altbogenhausen formge-recht beim Kreisverwaltungsreferat (KVR), Abteilung Sondernutzung, einen Antrag gestellt, dem der Bezirksausschuss zugestimmt hat: „Sitzgelegenheit in der Ismaninger Straße 78.“
Für eine derartige Initiative gibt es eigens ein Formular „Antrag für die Aufstellung von Sitzgelegen-heiten.“ Der / die Antragsteller / in muss „Name, Vorname“ eintragen und „Name, Art und Anschrift des Betriebs.“ Ferner wird abgefragt und muss angekreuzt werden: „Denkmalgeschütztes Anwesen bzw. ensemblegeschützter Bereich?“ und „Ist ein Radweg vorhanden? Und „Sind Schräg- oder Senkrechtparkplätze vorhanden?“ Und so weiter. Sowie viele Hinweise wie „nur während der ge-setzlichen Ladenöffnungszeiten („Mo – Sa 6 bis 20 Uhr“) beachten. Und „außerhalb der Ladenöff-nungszeiten muss die Lagerung auf Privatgrund erfolgen“ sowie „keine Werbeaufschriften“.
Im folgenden „Kastl“ wird gefragt: „Art der Möblierung (Stühle, Bänke, Material?)“ – Antwort Holz-bank mit zwei Kissen. Weiter die Länge – 116 cm. Die Ausladungstiefe (max. 80 cm) – 59 cm. Gehwegbreite vor dem Geschäft? – 331 cm. Freibleibende Durchgangsbereite? – 272 cm.
Und dann geht’s natürlich ums Geld: „Für die Genehmigung werden eine einmalige Verwaltungsge-bühr ab 50 Euro für einen Neuantrag bzw. 30 Euro für eine Verlängerung sowie jährlich zu entrich-tende Sondernutzungsgebühren erhoben. Die Gebühren richten sich nach Nr. 24 der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung).“
