Einstimmig verabschiedeter Antrag der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss: Die Stadt soll einen Gehweg in der Burgauerstraße zwischen der Gemeinschaftsunterkunft am Schimmelweg und der Straße Am Eicherhof anlegen, um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Jetzt lehnte das Mobilitätsreferat die Initiative ab.
In der Begründung heißt es dazu: Der Gehweg, der Burgauerstraße verläuft nur bis zum Ende des Grundstücks der dortigen Gemeinschaftsunterkunft. Die Burgauerstraße verläuft dann weiter bis zur Kreuzung Am Eicherhof ohne einen Gehweg, sodass die Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Besonders Kinder und Familien in der dortigen Umgebung sind von diesem Missstand betroffen. Gerade bei Veranstaltungen der Rennbahn ist die Verkehrsauslastung hier deutlich höher und stellt für alle Verkehrsteilnehmer ein Problem dar.
Das Mobilitätsreferat in seiner Antwort (Auszüge): „Auf einem rund 300 Meter langen Abschnitt der Burgauerstraße fehlt derzeit ein baulicher Gehweg. Die Straße ist insgesamt etwa 1,2 Kilometer lang. In dem betroffenen Bereich befindet sich auf beiden Straßenseiten nur geringe Bebauung; Fußgänger nutzen aktuell unbefestigte, schmale Seitenstreifen als Ersatz.
Es besteht kein hohes Verkehrsaufkommen. Die Straße dient überwiegend der Erschließung angrenzender Wohngebiete, sodass hauptsächlich Ziel- und Quellverkehr zu erwarten ist. Das Verkehrsaufkommen dürfte lediglich an den Veranstaltungstagen auf dem Rennbahngelände etwas erhöht sein.
Wie die Verkehrszählung Anfang Juli 2023 gezeigt hat, sind in der Spitzenstunde im Berufsverkehr lediglich rund 130 Kfz / h erfasst worden. Auch die Kfz-Erfassung der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) zeigt ein sehr geringes Aufkommen. Die Auswertung der KVÜ-Messstatistiken seit 2023 ergab, dass lediglich an einem von acht Messtagen eine erhöhte durchschnittliche Beanstandungsquote der Fahrgeschwindigkeiten festgestellt.
Zudem fand am Ende September zur schulrelevanten Zeit zwischen 7 und 7.45 Uhr eine Verkehrsbeobachtung statt. Die Burgauerstraße befindet sich im Sprengelgebiet der Grundschule an der Fritz-Lutz-Straße. Maßgeblich war insbesondere der Straßenabschnitt ohne Gehweg zwischen Schimmelweg und Am Eicherhof.
In der Burgauerstraße 41 befindet sich eine Geflüchtetenunterkunft. Schulkinder kamen ausschließlich aus der Unterkunft; aus dem Wohngebiet am Schimmelweg oder aus der Wohnbebauung nördlich der Einmündung wurden dagegen keine Schüler beobachtet. Etwa 25 Grundschulkinder aus der Unterkunft querten gegen 7.10 Uhr in Begleitung von Erwachsenen den Schimmelweg und gingen Richtung Norden auf dem bestehenden Gehweg der Burgauer- bis zur Einmündung Krausstraße, dort bestiegen sie einen Schulbus. Lediglich drei Jugendliche (ebenfalls aus der Unterkunft) gingen die Straße Richtung Süden am Fahrbahnrand entlang, um vermutlich zum Linienbus in der Riemer Straße zu gelangen. Eine Schulwegrelevanz ist folglich für den besagten Abschnitt derzeit nur sehr bedingt gegeben. Aus Sicht der Schulwegsicherheit sind die bisher getroffenen Maßnahmen vollkommen ausreichend.
Die für einen grundsätzlich wünschenswerten Ausbau mit Gehwegen notwendigen Flächen sind nur auf einem kurzen Abschnitt (circa 80 von 300 Metern) in städtischem Eigentum, zudem fehlen Straßenbegrenzungslinien. Somit wäre neben dem Grunderwerb ein absehbar langwieriges Verfahren zur Sicherung der planungsrechtlichen Grundlagen notwendig. Es müsste eine erhebliche Anzahl von Bäumen und Gehölzen weichen. Daher besteht unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nur eine sehr langfristige Umsetzungsperspektive.

