Beeinträchtigungen durch Durchfahrtsverkehr in Daglfing über die Schichtlstraße bis zur
Landshamer Straße im Alltag und im Rahmen von Großveranstaltungen“ – das monierte ein
Bürger Kommunalparlament und stellte drei Forderungen. Aber: Der Mann ist nicht
antragsberechtigt – er wohnt in Riem, was zum Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem gehört.
Gleichwohl: Die Bogenhauser Lokalpolitiker leiteten das Ansinnen an das Mobilitäts- und an das
Baureferat weiter „mit der Bitte um geeignete Vorschläge.“
„Wir sind Anwohner des Olympia-Reitstadions in Daglfing. Wir schätzen unseren Ortsteil sehr, da er
gleichzeitig Stadtnähe und fast ländlich anmutende Grünzonen und somit eine hohe Wohnqualität
bietet. Diese wird aber leider seit einiger Zeit durch Umstände beeinträchtigt, die aus unserer Sicht
vermeidbar wären“, heißt es in der Mail, in der drei Punkte angeführt werden:
Das Tor von der Schichtlstraße zum Reitstadion war in den vergangenen 30 Jahren alltags stets
geschlossen, ist nun aber seit eineinhalb Jahren offen, so dass die Schichtlstraße nicht wie bisher
nur durch Anliegerverkehr, sondern inzwischen auch durch Durchgangsverkehr inklusive
Schwerlastverkehr belastet wird. Dies steht in erheblichem Widerspruch zur bestehenden
Straßensituation und der vorhandenen Beschilderung.
• Die Schichtlstraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen, die nur von Personenwagen und
Motorrädern befahren werden darf. Durch das Längsparken beidseits der Straße beträgt die
gesamte verfügbare Fahrbahnbreite zumeist nur etwa 3,5 Meter. Bei Gegenverkehr muss man in
Parklücken oder Aufweitungen im Bereich von Einmündungen ausweichen. Da Lastwagen fast die
gesamte Fahrbahnbreite benötigen, ist es vorc allem für entgegenkommende Radfahrer gefährlich.
• Ab der Kreuzung Schichtl- / Kirchheimer Straße ist die Schichtlstraße als >Sackgasse<
gekennzeichnet. Durch das offene Tor besteht die Sackgassensituation jedoch faktisch nicht mehr.
Wir schlagen daher vor, dass das Tor im Alltag wieder verschlossen wird und nur die Tür für
Fußgänger und Radfahrer geöffnet bleibt. Außerhalb von Veranstaltungen ist die Nutzung der
Schichtlstraße als Rettungsweg unseres Erachtens nicht erforderlich, da es dieses Erfordernis
offenbar in den vergangenen 30 Jahren auch nicht gab und die Nutzung des Geländes seither
unverändert ist.
Da zum Reitstadion eine ausreichend große Zufahrtsmöglichkeit über die Landshamer
Straße besteht, ist die Nutzung der Schichtl-, Krenkl- und Gemingstraße als Zufahrt zum
Reitstadion definitiv verzichtbar. Um die Anwohner vor diesem Verkehr zu schützen, wurde bei den
Zufahrten von der Rennbahn- zu diesen Straßen Schilder mit dem Hinweis >Keine Zufahrt zum
Reitstadion< angebracht. Dennoch werden diese Straßen und der Weg über die Hüllgraben-Brücke
bei Großveranstaltungen nicht nur als Rettungsweg, sondern auch als Zu- und Abfahrt für den Auf-
und Abbau der Veranstaltungen, für Aussteller, für Veranstaltungsteilnehmer und sonstigen
Lieferverkehr genutzt. Da die Veranstalter den Zugang über die Hüllgraben-Brücke vor, während
und nach Veranstaltungen kontrollieren, um den Zutritt ohne Eintrittskarte zu verhindern, wäre es
ohne zusätzlichen Aufwand möglich, auch die Zufahrt zu unterbinden. Dies geschieht jedoch nicht.
Insbesondere nach Ende der Veranstaltungen fahren Fahrzeuge jeglicher Größe durch das

Wohngebiet. Zudem wird das Wohngebiet durch Veranstaltungsbesucher, die offenbar die
Parkgebühr sparen wollen, zugeparkt, obwohl während der Veranstaltungen an den Zufahrtstraßen
zusätzliche Barken mit den Schildern >Durchfahrt verboten, Anlieger frei< aufgestellt werden.
Wir regen daher an, dem Veranstalter zur Auflage zu machen, keine Zufahrten über die
Schichtlstraße / Hüllgraben-Brücke zu gestatten und dies durch sein Personal zu kontrollieren
lassen. Zusätzlich sollte bereits bei der Ausfahrt aus dem Reitstadion durch ein Schild auf die
Fahrradstraße hingewiesen werden, nicht erst im Bereich der Kreuzung zur Kirchheimer Straße.
Vor einigen Jahren wurde an der Hüllgraben-Brücke am Ende der Schichtlstraße ein Bauzaun
aufgestellt, da offenbar das bestehende Brückengeländer hinsichtlich einer Absturzgefahr in den
Bach für unzureichend erachtet wurde. Das erschließt sich uns nicht, da das vorhandene Geländer
in der Ausführung einem üblichen Industriegeländer mit Handlauf entspricht und somit ausreichen
sollte. Da der Bauzaun als Dauerlösung gestalterisch äußerst unbefriedigend ist, schlagen wir vor,
diesen wieder zu entfernen.

Die Schichtlstraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen. Dagegen wird verstoßen: Schwerlastverkehr in der Straße während des Aufbaus der Messe „Pferd International 2024“. Foto: BA-Antrag / Privat