Warum hat die Polizeiinspektion 22 am Prinzregentenplatz keinen öffentlich zugänglichen Briefkasten wie jeder normale Haushalt? Wenn man zum Beispiel einen Falschparker melden möchte, muss an der Dienststelle klingeln, auf Einlass hoffen. Dann ist man gezwungen, im Warte-raum stundenlang zu warten, um dann von einem Beamten gesagt zu bekommen, dass er keine Anzeige aufnimmt.“ Zur dieser „forschen“ Anfrage und Aussage eines Mannes bei der Bürgerver-sammlung bezog jetzt das Kreisverwaltungsreferat (KVR) Stellung. 

Der Bürger, der beim Einwohnertreffen mehrere Anfragen eingereicht hatte, poltert: „Fortschrittlicher wäre es sicher, wenn man Anzeigen, wie in anderen Bundesländern schon verwirklicht, elektronisch einreichen könnte. Aber hier ist München ja noch in der Steinzeit. Und bitte kommen Sie jetzt nicht wieder mit der Aussage der Polizei, man könne das über das Online-Portal machen. Das habe ich bereits erfolglos versucht. Dort ist die Option zum Melden von Problemen fast nicht zu finden und dann obendrein auf wenige Auswahlmöglichkeiten beschränkt. Meldungen zu Falschparkern, Nöti-gung im Straßenverkehr oder ähnlichen Schwierigkeiten, wie sie im Leben nun einmal eine Rolle spielen, kann man darüber nicht absetzen.“ Nun denn. Das KVR antwortete (Auszüge): 

„Die Münchner Polizeiinspektionen verfügen grundsätzlich über keine öffentlichen Briefkästen, unter anderem aus Sicherheitsgründen. Die Inspektion 22 ist rund um die Uhr geöffnet. Briefe, Pakete oder andere Gegenstände können demnach jederzeit persönlich abgegeben werden. Ein barriere-freier Zugang gewährleistet, da die Beamten, sofern erforderlich, auch an der Tür Anliegen entge-gennehmen können. 

Zu >Falschparker melden<: Die Verkehrsüberwachung ist eine behördliche Aufgabe und wird in München von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) des KVR und dem Polizeipräsidium (das auch einzelne Lizenzgebiete überwacht) in Doppelzuständigkeit ausgeführt. Die KVÜ bzw. die Polizei überprüfen bei Anzeigen durch Privatpersonen im Einzelfall, ob die rechtlichen Vorausset-zungen gegeben sind und entscheiden dann im Rahmen des Opportunitätsprinzips, ob eine Ver-warnung ausgesprochen werden kann. 

Um Hinweise zu Parkraumverstößen an die zuständige Stelle weiterzuleiten, kann man sich alterna-tiv an die Kommunale Verkehrsüberwachung wenden. Die Hinweise werden dann entsprechend der Zuständigkeit von der KVÜ bearbeitet oder an die Polizei weitergeleitet.“ 

Die Polizei Bogenhausen am Prinzregentenplatz hat aus Sicherheitsgründen – wie auch alle ande-ren Inspektionen in München – keinen Briefkasten. Die Dienststelle ist zudem rund um die Uhr be-setzt.   Foto: hgb