Per Empfehlung eines Bürgers bei der Einwohnerversammlung wurde die Stadt gebeten, das pri-vate Grundstück Preziosastraße 43 zu erwerben. Als Begründung war angeführt worden, dass die Fläche mit einem „heruntergekommenen Flachdachbau bebaut ist, der kaum genutzt wird“. Das Gebäude solle in Gänze angemietet oder erworben und für gemeinschaftliche Zwecke genutzt wer-den. Ferner wurde um Klärung der Eigentumsverhältnisse gebeten. Die Antwort der Verwaltung (Auszüge; bearbeitet).
„Das private Grundstück ist im Flächennutzungsplan als >Reines Wohngebiet< dargestellt. Die Ei-gentümer der Fläche haben in den vergangenen Jahren bereits zwei Mal einen Antrag auf Bauvor-bescheid gestellt, der eine Bebauung mit zwölf Wohneinheiten vorsieht. Beide Male wurden die Bauvoranfragen positiv verbeschieden.
Das Objekt befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Eine Weiternutzung des teilweise leerstehenden, gewerblichen Gebäudes für >gemeinschaftliche Zwecke< wäre nur mit hohem Sa-nierungs- und Investitionsaufwand möglich. Aufgrund der Flächennutzungsplandarstellung als Wohngebiet wäre eine Entwicklung in Richtung Wohnnutzung auch städtebaulich vorzuziehen.
Die Prüfung eines Ankaufs durch die Stadt / durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen (MüWo) scheidet aufgrund der geringen Größe und des geringen potenziellen Bauvolumens aus. Eine Bebauung des Grundstücks mit öffentlich gefördertem Wohnraum wäre aufgrund des geringen Baurechts für die MüWo nicht wirtschaftlich darstellbar.
Aufgrund der beantragten Bauvorbescheide kann davon ausgegangen werden, dass die Eigentü-mer die Neubebauung ihres Grundstücks mittelfristig weiterverfolgen werden und das gewerbliche Gebäude abgebrochen wird.“
