Was wird aus dem Alten Schulhaus an der Muspillistraße 27 in Oberföhring? Eine Frage, die sich seit mehr als zehn Jahren hinzieht. Erfolgt ein Neubau für die benachbarte Freiwillige Feuerwehr Oberföhring (Muspillistraße 25)verbunden mit einer Nutzung des denkmalgeschützten Ex-Schulgebäudes? Oder verbleibt dort der Kindergarten und Jugendtreff, obwohl die Stadt bereits 2016 die Verlegung der beiden Einrichtungen in den Bürgerpark Oberföhring beschlossen hat?

Dazu gab es bei der Bürgerversammlung im Herbst 2024 einen Antrag:

Die Leitungen der Referate für Bildung und Sport (RBS), des Sozial- und des Kommunalreferats (KR) sollen in einer gemeinsamen Stellungnahme dem Verein „Kindergarten im Alten Schulhaus“ schriftlich bestätigen, dass die Räumlichkeiten in dem Gebäude auch nach einer etwaigen Sanierung wieder bezogen und so lange genutzt werden können, bis ein adäquater Neubau / ein adäquates alternatives Quartier gefunden wurde.

Und: Die Kündigungsfrist des Mietvertrags wird umgehend auf zwei Jahre verlängert. Der Bezirksausschuss soll sich für das Zustandekommen für die Stellungnahme und die Verlängerung der Kündigungsfrist des Mietvertrags einsetzen.

Im Juli 2025 hatte der Bezirksausschuss per Beschluss das RBS erstens aufgefordert, „dringend eine Lösung für die Raumsituation während der Dachstuhlsanierung in der Muspillistraße 27 zu erarbeiten. In diesem Ausnahmefall muss eine Nutzung von Flächen vorzugsweise im ersten Stock des Kindergartens im Bürgerpark, der bereits seit Längerem durch diesen nicht genutzt wird, möglich sein. Es kann nicht sein, dass nur für einen Teil des Bauzeitraums eine Ausweichmöglichkeit gefunden werden kann. Für die gesamte Baumaßnahme müssen die Einrichtung und die Familien akzeptable Nutzungsperspektiven haben.“

Weiterhin bekräftigten die Lokalpolitiker den Antrag der Elterninitiative, zu prüfen, die Kündigungsfrist des Mietvertrags zu verlängern. Drei Monate seien ein Zeitraum, in dem im Ernstfall nicht reagiert werden könnte.

Das Kommunalreferat aktuell unter „Sachstand“: Der erste Punkt der Stellungnahme des Bezirksausschusses wurde zwischenzeitlich vom KR und vom RBS erfüllt und ist somit erledigt.

Und weiter: Im Einvernehmen mit dem RBS und mit Zustimmung des Vorstands der Eltern-Kind-Initiative (EKI) konnte ein Interimsstandort für die Zeit der Dachstuhlsanierung am Haus Muspillistraße 27 eruiert werden. Dieser Standort befindet sich in der Englschalkinger Straße 234, der vom RBS verwaltet wird.

Aktuell laufen die weiteren Planungen und Vorbereitungen seitens des Baureferats und des KR, um allen Beteiligten einen reibungslosen Bauablauf zu ermöglichen. Eine geforderte Verlängerung der Kündigungsfrist des aktuellen und auch weiterhin bestehenden Mietvertrags, ist aus Sicht des KR nicht erforderlich, da derzeit keine konkreten Planungen, sondern lediglich Vorprüfungen für eine anderweitige Nutzung des Gebäudes erfolgen.

Der private Kindergarten wird nach erfolgter Dachsanierung wieder in die Muspillistraße 27 zurückziehen. Eine schriftliche Bestätigung, dass die Räumlichkeiten im Alten Schulhaus so lange genutzt werden können, bis ein adäquater Neubau bzw. adäquates alternatives Quartier gefunden wurde, kann nicht erfolgen, weil die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes auch davon abhängt, dass die Verkehrssicherheit im Gebäude im Rahmen des Bauunterhalts aufrechterhalten werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass keine anderweitige Nutzung des Gebäudes innerhalb der nächsten Jahre vorgesehen ist. Die aktuelle Kündigungsfrist hat in den vergangenen 54 Jahren auch zu keinen Problemen für die Einrichtung geführt.

Das KR wird der Einrichtung wunschgemäß einen aktualisierten Mietvertrag übersenden, jedoch keine Einzelklauseln im Mietvertrag von 1972 anpassen. Eine Vorgehensweise, die bei derart alten Verträgen Standard ist. In diesem neuen Vertragsangebot wird auch die Kündigungsfrist entsprechend aktualisiert sein. Der Einrichtung steht es dann frei, den neuen Vertrag anzunehmen oder am bisherigen unverändert festzuhalten.

Nach der Sanierung des Dachstuhls können die Räumlichkeiten im ersten Obergeschoss im Alten Schulhaus wieder, wie bisher, durch den Kindergarten genutzt werden. Der Elterninitiative wird zum Rückzug ein angepasstes fakultatives Vertragsangebot unterbreitet.

Statement des Bezirksausschusses bei der März-Tagung 2026: Vertreter des Kreisverwaltungs-, Sozial- und Kommunalreferats sowie der Branddirektion werden – wie bereits vereinbart, aber noch nicht umgesetzt – in die nächste Periode des Kommunalparlaments eingeladen.

Das Alte Schulhaus an der Muspillistraße 27: Der Kinder- und Jugendtreff wird, so das Kommunalreferat, nach erfolgter Dachsanierung wieder in das Haus zurückziehen.   Foto: hgb