Prüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen und verstärkter Kontrollen in der Effnerstraße“ – der Beschluss zu diesem (bereits mehrfach) gestellten Antrag eines Bürgers leiteten die Mitglieder des Bezirksausschusses an das Mobilitätsreferat (MOR) und das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) weiter. Das Anliegen: Maßnahmenprüfung und -entwicklung zur Reduzierung der Lärmimmissionen nachts auf Basis der Umgebungslärmkartierung.

Tenor bei der Erörterung des Ansinnens im Untergremium Verkehr des Kommunalparlaments: Die Umgebungslärmkartierung der Effnerstraße zeigt hohe Lärmimmissionswerte. Mehrere Bezirksausschussmitglieder berichten aus eigener Erfahrung, dass der Lärm nachts vor allem durch Raser- und Poser-Verhalten verursacht wird. Bauliche Maßnahmen werden allgemein abgelehnt.

Der Anwohner in seinem Antrag: „Die Effnerstraße verfügt über zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Es gilt in meinem Bereich die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km / h. Gleichzeitig ist das unmittelbare Umfeld in den vergangenen Jahren deutlich dichter bewohnt worden. Entlang der Straße leben inzwischen auch viele Familien mit Kindern.

Ich beobachte regelmäßig Fahrzeuge, die mit offensichtlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Anwohner, insbesondere von Kindern, Fußgängern und Radfahrern. Hinzu kommt eine erhebliche Lärmbelastung durch stark beschleunigende Fahrzeuge und besonders laute Motoren. Diese Störungen treten regelmäßig auf und beeinträchtigen die Wohn- und Lebensqualität der Anlieger deutlich.

Seit meinem Einzug habe ich in diesem Abschnitt (Anm. d. Red.: nicht näher erläutert) der Effnerstraße keine Geschwindigkeitskontrolle wahrgenommen. Auch stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung sind nicht vorhanden.“ Die vorgeschlagenen Maßnahmen:

► Durchführung repräsentativer Geschwindigkeits- und Verkehrsmessungen

► regelmäßige und engmaschigere Tempokontrollen, auch in den Abend- und Nachtstunden

► Prüfung einer streckenbezogenen Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km / h

► Prüfung geeigneter Maßnahmen zur tatsächlichen Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit

► verstärkte Kontrollen besonders lauter oder technisch veränderter Fahrzeuge

► Prüfung der Lärmbelastung für die unmittelbar angrenzende Wohnbebauung

Und weiter heißt es: „Mir ist bewusst, dass die Effnerstraße eine wichtige Verkehrsverbindung darstellt. Dennoch sollte aus meiner Sicht die Verkehrsfunktion der Straße mit dem berechtigten Schutzbedürfnis der direkten Anwohner in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden.“

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Das Thema Tempo in der Effnerstraße beschäftigt die Lokalpolitiker seit Jahren. Bis April 2019 galt maximal 60 km / h. Danach wurde stadtauswärts das Schild entfernt, stadteinwärts, auf Höhe der Lohengrinstraße, Tempo 50 ausgeschildert. Im vergangenen April hatte ein Bürger die Einführung von Tempo 30 vor dem MünchenStift und dem davor befindlichen Kindergarten beantragt. Sein Argument: „In München gilt 30 vor Kindergärten, Schulen und Altersheime.“

Vor dem Hintergrund Verkehrsfluss: Sinnvoll? Machbar? Das fragten sich die Lokalpolitiker erneut. Denn bei der Effner- handelt es sich um eine Staatsstraße. Somit ist „unklar, ob und wenn ja in welchem Bereich die Stadt Geschwindigkeitsanordnungen verfügen darf.“ Fakt ist: Für Staatsstraßen in Bayern ist der Freistaat der gesetzliche Straßenbaulastträger. Folge: Das Kommunalparlament lehnte einstimmig 30 ab.

Tempo auf 30 km / h in der Effnerstraße – eine Staatstraße, zuständig ist der Freistaat – wegen Lärmbelästigungen und Rasern fordern Anwohner im Bezirksausschuss. Das Anliegen leiteten die Lokalpolitiker an die Stadt weiter. Fotos: hgb