28.05.2015

Verkehrsberuhigung in der Kunihohstraße durch Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h: Den Antrag von Eberhard Nunndorf, bei der Bürgerversammlung mehrheitlich befürwortet, hat jetzt auch das Kreisverwaltungsreferat (KVR) im Einvernehmen mit der Polizei abgelehnt. Zuvor hatte bereits der Bezirksausschuss gegen das Ansinnen votiert.

Worum geht’s bei dem Begehren? Nunndorf führte in seiner dreiteiligen Begründung wörtlich aus:

  • Alle Anwohner – vor allem ältere Menschen – leiden unter dem teilweise sehr massiven und zunehmenden Durchgangsverkehr, der von der Autobahn kommend über die Rennbahn-, Kunihoh-, Brodersen- und Savits- zur Freischützstraße fließt. Kinder wie auch Erwachsene kommen zu den Stoßzeiten morgens und abends kaum über die Straße.
  • Eine Geschwindigkeitsherabsetzung wäre auch konsequent und vernünftig, weil alle zur Kunihoh­straße führenden Straßen (Rennbahn-, Burgauer-, Daglfinger – und Brodersen) bereits Tempo 30 haben.
  • Die Kunihohstraße hat keinen Radweg. Für Radler, beispielsweise auf dem Weg zum Feringasee, stellt der fließende Verkehr bereits jetzt eine erhebliche Gefahr dar. Man denke nur an die Bremswege eines Autos, geschweige denn eines Lastkraftwagens. Der Lkw-Verkehr hat durch den zunehmenden Schleichverkehr, vor allem durch ortsfremde Fahrzeuge, deutlich zugenommen.

Unverständnis dürften die Angaben der KVR-Abteilung „Straßenverkehr“ zur Ablehnung der Forde­rung bei den Anwohnern auslösen. In gewundenem Behördendeutsch heißt es: „Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur dann zulässig, wenn eine klare Abgrenzung vorliegt, damit die Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkung hinreichend be­achtet wird und sich ein Zonenbewusstsein einstellen kann. Straßen mit dominierender Verbin­dungsfunktion oder stärkerer Verkehrsbelastung dürfen nicht in Zonen mit einbezogen werden.“

Die Kunihohstraße in Daglfing: Der Antrag eines Anwohners für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h war bei der Bürgerversammlung befürwortet worden. Indes: Der Bezirksausschuss hatte die Forderung mehrheitlich abgelehnt. Und auch das Kreisverwaltungsreferat sieht keinen Anlass für eine Temporeduzierung.
Die Kunihohstraße in Daglfing: Der Antrag eines Anwohners für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h war bei der Bürgerversammlung befürwortet worden. Indes: Der Bezirksausschuss hatte die Forderung mehrheitlich abgelehnt. Und auch das Kreisverwaltungsreferat sieht keinen Anlass für eine Temporeduzierung.

Weiter wird angeführt: „Unabhängig vom Lkw-Verkehr ist aufgrund der Verbindungsfunktion der Durchfahrtsverkehr als erheblich einzustufen. Zählungen außerhalb der Hauptverkehrszeiten ergaben bereits Fahrzeugfrequenzen von über 300 pro Stunde. In den Hauptverkehrszeiten liegt daher das Verkehrsaufkommen noch wesentlich höher. Damit überschreitet das Verkehrsauf­kommen in der Kunihohstraße das in einer Tempo-30-Zone noch vertretbare Maß. Eine Aufnahme kann nicht in Erwägung gezogen werden.“

Denn: „Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Einzelmaßnahme ist nach der Straßenverkehrsordnung ein Gefährdungstatbestand erforderlich, der das (in einer Großstadt) übliche Maß erheblich überschreitet. Dabei müssten auch mögliche Auswirkungen einer Temporeduzierung auf den verkehrenden Linienbus geprüft werden.

Die Experten: „Die Kunihohstraße verläuft relativ geradlinig, ist insgesamt sehr übersichtlich. Im Bereich der beidseitigen Bebauung gibt es links und rechts ausreichend breite Gehwege (ca. 2m).“ Zudem habe die Polizei Lasermessungen durchgeführt, „die keinerlei auffälliges Geschwindigkeits­verhalten ergaben. Auch die Unfallsituation ist im üblichen Rahmen. 2013 und 2014 ereigneten sich sieben schwerwiegende Unfälle, davon vier Vorfahrtsverletzungen im Kreuzungsbereich Brodersen- und Glücksburger Straße mit einem leichtverletzten Radfahrer. Unfälle mit Fußgängerbeteiligung wurden nicht registriert.“

Das KVR-Fazit: „Bei Abwägung aller Umstände muss die Verkehrssituation in der Kunihohstraße als sicher und zumutbar eingestuft werden.“

Bei der November-Tagung des Bezirksausschusses hatte Peter Reinhardt (CSU) bereits darauf hingewiesen, dass „die Kunihohstraße einen übergeordneten Charakter hat und somit rechtlich Tempo 30 nicht zulässig ist.“ CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller hatte seinerzeit klar gestellt: „Wir sollten uns an das halten, was die Polizei vorschlägt.“ Vorsitzende Angelika Pilz-Strasser (Grüne) hingegen: „Hat die Rennbahnstraße eine andere Qualität? Gerechtigkeit ist hier doch ein wichtiges Argument. Die Reduzierung von 50 auf 30 km/h macht doch Sinn.“