21. September 2019

Kein geeigneter Platz in fußläufiger Umgebung, Lärmschutz zur Wohnbebauung, beengte Straßen­verhältnisse – all das verhindert laut Edwin Grodeke, Vertreter von Werkleiterin Kristina Frank beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), dass in Daglfing eine Wertstoffsammelstelle, also Contai­ner für Glassorten und Kunststoffe, installiert werden kann. Der Hintergrund:

Ein Anwohner hatte im Bezirksausschuss gefordert, dass in Daglfing wieder eine Sammelstelle eingerichtet wird, da der Weg zur nächstgelegenen Wertstoffinsel an der Savitsstraße bzw. an der Fritz-Lutz-Straße unzumutbar ist.“ Die Lokalpolitiker hatten die Initiative unterstützt und darüber hinaus nicht für herkömmliche Boxen auf dem Boden, sondern für Unterflurcontainer, also Boxen unter dem Boden, plädiert. Der Bürger hatte überdies argumentiert: „Es kann nicht sein, dass Nutzer mit ihrem Müll längere Autotouren unternehmen müssen oder ihn letztlich im Restmüll entsorgen. Die Bereitschaft der Menschen zu Klimaschutz und Mülltrennung wird auf diese Weise untergaben.“

Grodeke grundsätzlich in einem Schreiben an das Kommunalparlament: „Seit Einführung der Ver­packungsverordnung liegt die Zuständigkeit nicht mehr beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungs­träger, sondern bei den Dualen Systemen. Dem AWM wurden sämtliche Kompetenzen bezüglich der Verpackungsentsorgung entzogen. Das System zur Sammlung der Verpackungen ist rein privatwirtschaftlich organisiert. Derzeit führt die Firma Remondis die Sammlung von Glas und die Firma Wittmann die Sammlung von Kunststoff und Dosen im Auftrag der Dualen Systeme durch.

Ein Daglfinger hatte im Bezirksausschuss gefordert, vor Ort wieder eine Wertstoff-Sammelstelle einzurichten. Doch es gibt keinen geeigneten Platz in fußläufiger Umgebung. So bleiben die Anwohner zwangsweise von Zuständen „verschont“ wie (Foto) beim Gymnasium im Arabellapark. Foto: hgb

Und zur Standortauswahl: „Diese obliegt allein den Betreibern bzw. deren Subunternehmern. Sie achten bei der Standplatzauswahl unter anderem auf die vom Umweltministerium empfohlene Standplatzdichte von einem Sammelplatz pro 1000 Einwohner sowie auf deren wirtschaftliche Ren­tabilität. Die Stadt ist an der Auswahl der Standplätze grundsätzlich nicht beteiligt. Die Betreiberfir­men benötigen jedoch zur Aufstellung und Betrieb der Sammelbehälter auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungserlaubnis.

Die Konsequenz daraus: „Diese Rechtssituation führt dazu, dass Vorschläge zu neuen Standplät­zen oder zur Verlegung bestehender Unseln an eine andere Stelle vom AWM stets an die Betrei­berfirmen weitergegeben werden. Ob die Vorschläge aufgegriffen werden, liegt nicht in unserer Hand, da diese immer erst von den Betreiberfirmen akzeptiert und beantragt werden müssen.“

Der Vize-Werksleiter weiter: „Der AWM hat in der Vergangenheit mehrfach versucht in Daglfing mögliche Aufstellorte zu finden. Aber im Umgriff sind auf Grund vieler Bauvorhaben und Privatisie­rungen des öffentlichen Grunds keinerlei Standorte mehr zu finden, die den rechtlichen Vorausset­zungen entsprechen. Insbesondere konnte in der fußläufigen Umgebung eine Wertstoffsammel­stelle niemals realisiert werden, da der für die Containerinseln notwendige Mindestabstand zur Wohnbebauung von zwölf Metern nicht eingehalten werden kann. Zudem scheiterte die Errichtung auf Grund der dortigen Straßenverhältnisse. Die Wertstoffcontainer hätten auf die ohnehin sehr engen Fahrbahnen gestellt werden müssen, was aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zulässig ist. Und geeignete Aufstellorte, wie beispielsweise Parkbuchten, sind in der Umgebung nicht vorhanden und auch die Gehwege können wegen ihrer zu geringen Breite nicht als Standplatz für Wertstoffcontainer genutzt werden.“