13.01.2015

In der Vollmannstraße wird auf Anordnung des Kreisverwaltungsreferats (KVR)/Abteilung Straßenverkehr vor dem Gebäude mit der Hausnummer 61 (rechts im Foto) demnächst eine Kurzparkzone eingerichtet. Montags bis freitags zwischen 8 und 10 sowie 14 und 16 Uhr darf dort ein Fahrzeug dann maximal eine halbe Stunde abgestellt werden. Der Hintergrund der Maßnahme: Im Anwesen Vollmannstraße 59 (links im Foto) befindet sich die Kinderkrippe Biberbau, in der momentan fünf Dutzend Mädchen und Buben betreut werden. Laut KVR ist eine Anfahrtszone unmittelbar vor der Einrichtung „aus baulichen Gründen nicht möglich.“ Eine Kurzparkzone ist aber zur verkehrsverträglicheren Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs notwendig.

Eine weitere Kindertagesstätte der Firma Elly & Stoffl Cosimapark GmbH entsteht derzeit in der Vollmannstraße 53, vormals das Gebäude einer Schreinerei. Laut Angaben des Privatkindergartens sind dort 105 Betreuungsplätze in Krippen- und Kindergartengruppen (deutsch-englisch und deutsch-spanisch) vorgesehen.