30.03.2015

Die kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Senioren hatte Ende Dezember eine Bürge­rin bei Brigitte Stengel, Seniorenbeauftragte und Vorsitzende des Gremiums Soziales im Bezirks­ausschuss (BA) beantragt. Das Kommunalparlament hatte den Wunsch unterstützt, hatte an das Ansinnen den Zusatz „ab dem 70. Lebensjahr“ angehängt. Jetzt wurde das Ansinnen abgelehnt.

Der Beschluss des Stadtteilgremiums war zu Beginn des Jahres an die Münchner Verkehrsgesell­schaft (MVG) weitergeleitet worden mit der Forderung, „diesem Vorschlag zuzustimmen“. In der Ablehnung „des grundsätzlich guten Vorschlags“ schreibt zweiter Bürgermeister Josef Schmid, zuständig für die Angelegenheit als Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:

„2005 wurden mit der Neuausrichtung der Senioren- und Ruhestandsangebote im MVV die bis dahin geltenden Bezugsbedingungen unter der neuen Bezeichnung IsarCard 60 vereinheitlicht und eine generelle Altersgrenze von 60 Jahren eingeführt. Damit wurde dem immer wieder geäußerten Wunsch nach einer Vereinheitlichung und Vereinfachung des Tarifsystems gefolgt. Damit besteht für Kunden über 60 Jahren, die regelmäßig den MVV nutzen, ein ermäßigtes Angebot, das im Abonnement sogar noch weiter rabattiert ist.“

Weiter heißt es in dem Antwortschreiben von Schmid: „Insgesamt muss sich das Angebot des städtischen Verkehrsunternehmens MVG aus den Fahrgeldeinnahmen finanzieren. Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen würden daher zu Lasten aller übrigen Fahrgäste gehen, soweit keine gesetzlichen Ausgleichsleistungen vorgesehen sind, was nur für Schwerbehinderte und Schüler der Fall ist. Eine kostenlose Beförderung wäre folglich nur durch einen Ausgleich durch die Landeshauptstadt oder durch Tarifsteigerungen zu Lasten aller anderen Fahrgäste möglich.“