14.07.2015

Über wochenlang geparkte Wohnmobile und -wagen sowie Anhänger am Ende der Maria-Theresia-Straße beklagte sich beim Bezirksausschuss (BA) ein Anwohner. Dadurch verschärfe sich tagsüber die ohnehin angespannte Parksituation. Der Mann beantragte „eine Erweiterung der Parken-nur-für-Pkw-Zone von der Siebert- bis zur Höchlstraße.“ Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) erklärte speziell dazu und grundsätzlich die Rechtslage.

Der Fachmann in der Hauptabteilung Straßenverkehr erläuterte: „Die Maria-Theresia-Straße ist dem öffentlichen Verkehr ohne Einschränkungen gewidmet und kann daher im Rahmen des Gemeingebrauchs und der gesetzlichen Vorschriften von jedermann genutzt werden.

Zu Wohnmobilen und Wohnanhängern heißt es in den Ausführungen: „Diese nehmen – wie andere Fahrzeuge auch – legal am ruhenden Verkehr teil, sofern sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden Zwecken, wie beispielsweise zum Wohnen, auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, können Wohnmobile ohne zeitliche Beschränkung parken.“

Aber: „Wohnanhänger und auch sonstige Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug hingegen dürfen – außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen – nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle parken. Die Einhaltung der Parkvorschriften wird von der Polizei im Rahmen der personellen Kapazitäten überwacht.“

Immer wieder und immer mehr Wohnmobile und -anhänger werden oft über Wochen in der Maria-Theresia-Straße abgestellt und blockieren zum Ärger von Anwohnern die raren Parkplätze.
Immer wieder und immer mehr Wohnmobile und -anhänger werden oft über Wochen in der Maria-Theresia-Straße abgestellt und blockieren zum Ärger von Anwohnern die raren Parkplätze.

Weiter heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Benutzung von Straßen oder -teilen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs zu beschränken oder zu verbieten. Beschränkungen und Verbote sind stets Einzelfallentscheidungen und sie sind auch nur zulässig, wenn die sachlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Diese Voraussetzun­gen sind im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. Von den in der Maria-Theresia-Straße abgestellten Fahrzeugen gehen weder Verkehrsbehinderungen noch -gefährdungen aus.“

Die Schlussfolgerung daraus: „Das KVR sieht einvernehmlich mit der zuständigen Polizeiinspektion 22 derzeit weder eine Notwendigkeit noch eine rechtliche Möglichkeit, das Parken der Wohnmobile und Anhänger dort zu unterbinden.“ Überdies hätte ein entsprechendes Parkverbot ein Verlagerungseffekt in benachbarte Wohnstraßen zur Folge.

Zur Parken-nur-für-Pkw-Zone wird erklärt: „Die in der Maria-Theresia-Straße bereits bestehende diesbezügliche Parkzone wurde seinerzeit aus Gründen des Objekt- und Personenschutzes einge­richtet. Straßenverkehrsrechtliche Gründe für eine weitere Ausdehnung der Parkbeschränkung liegen derzeit nicht vor.“ Dazu muss man wissen: In der Umgebung befinden sich mehrere Botschaften beziehungsweise Konsulate.

Den vorliegenden Antrag hatten die Kommunalpolitiker zur Prüfung an die Behörden weitergeleitet. Der Verkehrsexperte der Polizei hatte erklärt: „Die Parksituation ist vergleichbar mit anderen Straßen innerhalb des Mittleren Rings. Es wurden bereits Listen geführt und damit die abgestellten Anhänger kontrolliert. Bei einer längeren Standzeit von mehr als zwei Wochen wird der Halter zur Entfernung aufgefordert. Wohnmobile dürfen analog zu Personenkraftwagen grundsätzlich unbefris­tet parken.“ Und man habe ferner schon mehrmals überprüft, ob regelmäßige Übernachtungen stattfinden.

Kann der Anlieger – er hatte übrigens auch die „optische Verschandlung“ durch die Wohnmobile moniert – nachweisen, dass Personen in einem solchen Wagen übernachten, dann kann die informierte Polizei eingreifen.