Wie kann man am besten den baulichen Charakter von Alt-Bogenhausen und dem Herzogpark schützen und bewahren? Diese Frage – ja (berechtigte Sorge) – treibt den Bezirksausschuss auf Initiative der CSU-Fraktion um. Die Behörden sollen „das Stadtbild nachhaltig sichern.“ Und der Streit um die inzwischen abgerissene Villa an der Kolbergerstraße 5 geht weiter: Gegen die geplan­te Neubebauung wurden Klagen eingereicht.

Die Auseinandersetzung um die 1923 errichtete Walmdachvilla, die im Innenbereich umgebaut worden war, hatte Anwohner, Lokalpolitiker, Gebäudekäufer und Gerichte jahrelang beschäftigt. Mal bestand Denkmalschutz, mal war das Anwesen aus der Denkmalliste gestrichen.

Nach mehr als 20 Gutachten hatte das Verwaltungsgericht im vergangenen Sommer entschieden, dass die Villa weder eine städtebauliche, geschichtliche, künstlerische noch wissenschaftliche Bedeutung hat, also kein Denkmal ist. Im Oktober 2015 hatte die Stadt – sehr zum Missfallen der Mitglieder des Kommunalparlaments – auf eine Berufung gegen dieses Urteil verzichtet. Im Dezem­ber rückten dann die Abrissbagger an und machten alles platt.

Entwurf des Stararchitekten David Chipperfield für das etwa 1300 Quadratmeter große Grundstück. Visualisierung: Euroboden

Der Investor, die Euroboden GmbH, will auf dem Grundstück einen vier- bis fünfgeschossigen Block mit etwa einem Dutzend Eigentumswohnungen bauen, reichte dazu diverse Planunterlagen bei der Stadt ein.

Zur Sache unterrichtete das Baureferat unlängst das Stadtteilgremium: „Gegen die bei­den Vorbescheide wurde von den Nachbarn Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht erhoben.“ Ein Termin steht bis dato noch nicht fest. Klar ist aber: Die Auseinandersetzungen gehen weiter.

Auch auf politischer Ebene halten die „grundsätzlichen Bemühungen“ an. Der Bezirksausschuss be­fürchtet nämlich, dem Neubau könnten im Zug von Nachverdichtungen weitere „Luxusbunker“ folgen, er will die ansehnlichen und herrschaftlichen Häuser in Alt-Bogenhausen und im Herzogpark schützen. Bereits im Oktober hatte das Stadtteilgremium auf einen CSU-Antrag hin gefordert, für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die im besten Behördendeutsch formulierte Antwort der Lokalbaukommission (LBK), dass Bebau­ungspläne nicht notwendig seien, weil bei bestehendem Baurecht Neubauten nicht verhindert werden könnten, bewertete CSU-Faktionssprecher Xaver Finkenzeller bei der Tagung des Kommu­nalparlaments im Januar kurz und bündig als „nicht akzeptabel.“

Die Christsozialen ergänzten daher ihre Initiative vom Oktober, was das Gremium einstimmig billig­te. Die Landeshauptstadt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bezirksausschuss, durch die Kombination von Bebauungsplänen und Ortsbildsatzungen das Stadtteilbild in Alt-Bogenhausen und dem Herzogpark „nachhaltig zu sichern, damit geplante Neubauten sich zukünftig besser in die nähere Umgebung einfügen.“

Abgesperrtes Grundstück Kolbergerstraße 5: hier stand einmal eine imposante Villa.

Finkenzeller begründete: „München wächst und wächst. Aus diesem Grund ertönt seitens der Stadt immer wieder bei allen Einwänden, die aus dem Bezirksausschuss gegen Bauvorhaben, kommen: >Wir brauchen aber dringend Wohnraum<. Dieses Argument ist nachvollziehbar. Doch gerade die Nachverdichtung in Alt-Bogenhausen und im Herzogpark trägt sicherlich nicht dazu bei, dass das Wohnraumproblem in München gelöst wird. Bei Quadratmeterpreisen über 14 000 Euro werden hier neue Luxusbunker errichtet, die rein der Gewinnoptimierung des Bauherren dienen und das Wohn­problem nicht lösen. Dabei sind die neu entstehenden Anlagen meist einfach nur nach dem Prinzip >Quadratisch, groß und wenig Grün< errichtet.“

Die neu errichteten Gebäude stünden dann meist im Widerspruch zu den alten Gebäuden, die über „ausreichend Gartenfläche verfügen und eine Kubatur aufweisen, die typisch für Alt-Bogenhausen bzw. den Herzogpark ist. Auch von der äußeren Erscheinung unterscheiden sie sich vehement von den neuen Bauvorhaben.“ Die Fachleute sollten sich ein städtebauliches Gesamtkonzept überle­gen, wobei „sich der Bebauungsplan als Planungsinstrument eignet.“

Und: „Auch der Erlass von Ortsbildsatzungen – wie es in vielen Gemeinden geschieht – kann den Erhalt der Bauwerke nachhaltig sichern. Dies gilt es nun gemeinsam mit dem Bezirksausschuss anzupacken, bevor es zu spät ist.“