Wohnungen werden des Öfteren ohne Erlaubnis oder Baugenehmigung als Feriendomizil genutzt und ganzjährig über einschlägige Internetplattformen an Feriengäste oder Medizintouristen angebo­ten. Diese Wohnungen fehlen damit jedoch dauerhaft auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt. Des­wegen hat der Mieterverein München Anfang Februar eine Online-Petition an den Stadtrat bis Ende März freigeschaltet, um diese Fälle konsequent zu ahnden.

Unabhängig davon – so verlautet jetzt aus dem Rathaus – hat die Lokalbaukommission (LBK) bereits im November 2014 gegen eine Firma ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt, weil sie zahlreiche Wohnungen angemietet hatte, um diese kurzfristig an Touristen für die Zeit ihrer medizi­nischen Behandlung in München weiter zu vermieten.

Diese gewerbliche Art der Vermietung von Wohnraum an Personen, die sich nur vorübergehend in München aufhalten, ist nach Angabe der Stadt baurechtlich eine genehmigungspflichtige Nutzungs­änderung. Verstöße gegen die Bayerische Bauordnung können mit einem Bußgeld bis zu 500 000 Euro geahndet werden. Daneben kann diese Vermietung auch gegen die Zweckentfremdungs­verordnung der Stadt verstoßen, wonach Wohnraum nicht ohne weiteres für gewerbliche Zwecke umgewandelt werden darf.

Vor Gericht wurde die Auffassung der Lokalbaukommission im vorliegenden Fall dem Grunde nach bestätigt. Das Urteil des Amtsgerichts ist inzwischen rechtskräftig (Az.:1112 Owi 254 Js 140582/15).