06. Juni 2016

„Wie steht es um den Umweltschutz an der Marienburger Straße 118?“ So ist ein Antrag der CSU-Fraktion im Bezirksausschuss überschrieben. Darin werden die Lokalbaukommission (LBK) und das Referat für Gesundheit und Umwelt aufgefordert, „die vermutlich nicht genehmigte Kraftfahrzeug-Werkstatt einer Überprüfung zu unterziehen“. Die Stadt soll diesbezüglich einen Fragenkatalog be­antworten. Die Lokalpolitiker stimmten dem Vorstoß einstimmig zu.

Die Initiatoren Robert Brannekämper, stellvertretender Vorsitzender des Bezirksausschusses und CSU-Landtagsabgeordneter, und Gremiumsmitglied Adalbert Knott führen in der Begründung aus: „Seit Jahren befindet sich diese vermutlich nicht genehmigte Betriebsstätte im Allgemeinen Wohn­gebiet an der Englschalkinger- /Ecke Marienburger Straße. In Baracken ohne Ölabscheider und oh­ne Lüftungsanlagen werden dort Kraftfahrzeuge repariert und Wartungsarbeiten an Autos durchge­führt.“

Zur Platzfrage wird angemerkt: „Ausreichende Stelleplätze stehen auf dem Grundstück nicht zu Verfügung. Die Kraftfahrzeuge werden daher im öffentlichen Straßenraum geparkt, zum Teil auch unter Mitbenutzung des Gehwegs, was Personen mit Kinderwägen und Rollstuhlbenutzer auf dem Weg zur S-Bahn deutlich behindert. Auch werden die von der Polizei oftmals an Fahrzeugen ohne Zulassung angebrachte roten Plaketten, die im Umfeld des Kfz-Handels an der Marienburger Stra­ße 118 abgestellt werden, regelmäßig wieder von unbekannter Hand entfernt.“

Laut Antragsangaben stehen Fahrzeuge ohne gültige Zulassung monatelang auf öffentlichen Ver­kehrsflächen. Wörtlich heißt es: „Bei einer vor Jahren geplanten Betriebserweiterung einer Kfz-Werkstatt in der Nähe des angesprochenen Anwesens waren damals 50 Stellplätze auf dem firmeneigenen Gelände gefordert worden. In der hier von der LBK seit Jahren durch Wegsehen tolerierten und barackenähnlichen Werkstatt sind wohl keine Stellplätze nachgewiesen.“

Wegen all dieser Argumente bestehe „dringend Handlungsbedarf und damit Bedarf nach schnellst möglicher Bearbeitung des Antrags“ lautet das Fazit.