18. September 2016

„Wie steht es um den Umweltschutz in der Kfz-Werkstatt an der Marienburger Straße 118?“ Diesen Antrag der CSU-Fraktion bei der Tagung des Bezirksausschusses im Mai hatten die Lokalpolitiker einstimmig verabschiedet. Die Baureferat/Lokalbaukommission (LBK) und das Umweltreferat wur­den aufgefordert, Stellung zu beziehen. Jetzt liegen die überraschenden Antworten vor.

„Seit ca. September 2015 ist der Werkstattbetrieb eingestellt, das Grundstück wird nur noch als Autoabstellplatz genutzt“, führt der LBK-Sachbearbeiter in einem Brief aus. Und ausweichend wird die Frage „Sind der Autohandelsbetrieb und die Autowerkstatt der LBK bekannt?“ beantwortet: „Ja, die Baulichkeiten sind uns durch Ortsbesichtigung bekannt.“ Bezüglich „wassergefährdeten Stoffen“ hat die Umweltbehörde „im Oktober 2002, im September 2006 und im August 2011 den Betrieb überprüft, wobei keine Mängel festgestellt wurden.“

Zu Filteranlagen in Zusammenhang mit Lackierungsarbeiten heißt es: „Filteranlagen sind nicht vor­handen. Ebenso wenig liegt hier eine Ausstattung vor, die größere Lackierarbeiten ermöglichen würde. Laut Aussage des Betreibers wurden in der Werkstatt lediglich kleine Ausbesserungsarbei­ten mittels Spraydosen durchgeführt, jedoch keine Lackierarbeiten.“

Zur Nachfrage „Sind gemäß der Stellplatzverordnung ausreichend Stellplätze vorhanden, um einen Kfz-Handelsbetrieb zu betreiben?“ lautet die Antwort: „Da für den Autohandel keine Baugenehmi­gung vorliegt, wurde auch die Zahl der notwendigen Stellplätze nicht berechnet. Tatsächlich sind auf dem Grundstück aber ausreichend Stellplätze vorhanden.“

Tatsache indes ist aber, wie es auch im Antrag von Robert Brannekämper, Vize-Vorsitzender des Bezirksausschusses sowie CSU-Landtagsabgeordneter, und Gremiumsmitglied Adalbert Knott ausgeführt ist:

Barackenverhau mit Werbetafel „An- und Verkauf sämtlicher Fahrzeuge“ an der Marienburger Straße 118 in Englschalking: Werkstattbetrieb laut Stadt „Werkstatbetrieb seit September 2015 eingestellt, das Grundstück „wird nur noch als Autoabstellplatz genutzt.   Foto: hgb
Barackenverhau mit Werbetafel „An- und Verkauf sämtlicher Fahrzeuge“ an der Marienburger Straße 118 in Englschalking: Werkstattbetrieb laut Stadt „Werkstatbetrieb seit September 2015 eingestellt, das Grundstück „wird nur noch als Autoabstellplatz genutzt. Foto: hgb

„Ausreichende Stellplätze stehen auf dem Grundstück nicht zu Verfügung. Die Fahrzeuge werden daher im öffentlichen Straßenraum geparkt, zum Teil auch unter Mitbenutzung des Gehwegs, was Personen mit Kinderwägen und Rollstuhlbenutzer auf dem Weg zur S-Bahn behindert.

Auch wer­den die von der Polizei oftmals an Fahrzeugen ohne Zulassung angebrachte roten Plaketten, die im Umfeld des Kfz-Handels abgestellt werden, regelmäßig wieder von unbekannter Hand entfernt.“ Laut Initiative stehen Fahrzeuge ohne gültige Zulassung oft monatelang auf öffentlichen Verkehrs­flächen.

Die LBK-Antwort und Verhaltensweise ist – gelinde formuliert – verwunderlich: „Für den Autohandel liegt kein Bauantrag vor“. Klar, es wurde nämlich – trotz der Baracken – kein Bauantrag gestellt. Und ergo wurde/konnte auch die Zahl der notwendigen Stellplätze nicht ermittelt/werden. Wie kommt dann der Beamte eigentlich zu der Aussage, dass „tatsächlich auf dem Grundstück aber ausreichend Stellplätze vorhanden sind?“

Und was bedeutet die Angabe „der Werkstattbetrieb wurde seit ca. September 2015 eingestellt/auf­gegeben“ auf die Vergangenheit bezogen? Wohl nichts anderes, als die Kfz-Werkstatt in der Zeit zuvor toleriert worden war.

Zum Autohandel heißt es dann: „Nach Auffassung des Referats wäre der nunmehr vorhandene Autohandel, auch im Hinblick auf den unmittelbar angrenzenden Gewerbebetrieb, bauplanungs­rechtlich wohl zulässig, so dass eine bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung hier nicht angezeigt ist. Die Autohandelsnutzung befindet sich auf einer Fläche, die zur Weiterführung der Englschal­kinger Straße vorgehalten wird. Insofern käme daher nur eine befristete Genehmigung in Frage. Der Zeitpunkt des Straßenausbau ist aber ungewiss.“

Das LBK-Fazit: „Auf Grund dieser Sachlage und nachdem bei dem heutigen Betrieb keine gravie­renden Missstände festgestellt werden konnten – die von den Antragstellern befürchteten und monierten Umweltbeeinträchtigungen liegen nicht (mehr) vor – hält es das Referat zum jetzigen Zeitpunkt für unverhältnismäßig, gegen den bestehenden Gewerbebetrieb einzuschreiten.“

Es ist wohl kaum anzunehmen, dass sich der Sachbearbeiter die Gegebenheiten vor Ort schon einmal angeschaut hat.