18. Januar 2017

Das harmonische Miteinander von Anwohnern, Besuchern und Verantwortlichen des Münchner Umwelt-Zentrums (MUZ) / Ökologischen Bildungszentrums (ÖBZ) an der Englschalkinger Straße wächst nach vielen Streitigkeiten in der Vergangenheit nunmehr Stück um Stück.

Grundlage dafür sind regelmäßige Gesprächsrunden. Das nächste Treffen findet am Montag, 6. Februar, statt. Prof. Klaus Meisel, Managementdirektor der Münchner Volkshochschule, und ÖBZ-Chef Marc Haug, erläuterten jetzt den Bogenhauser Lokalpolitikern die aktuellen Planungen.

Der Hintergrund: Vor rund eineinhalb Jahr hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses beschlos­sen, sich nicht weiter in die Auseinandersetzungen einzumischen. Doch im vergangenen Mai hatte die Lokalbaukommission (LBK) den Freiflächenplan für das Gelände genehmigt – ohne das Stadt­teilgremium anzuhören. Das hatte die Ortspolitiker erzürnt, der Konflikt war erneut aufgeflammt.

Selten zuvor war im Bogenhauser Stadtteilgremium ein Entscheid derart ausführlich und detailliert erörtert und in der Konsequenz eindeutig gefällt worden wie in dieser Angelegenheit. Zur Sache hatte seinerzeit Robert Brannekämper, stellvertretender Vorsitzender des Kommunalparlaments und CSU-Landtagsabgeordneter, konstatiert: „Da sind Fakten geschaffen worden, wir sind total überrascht. Damit sind auch die Bauwagen und die Umzäunungen fixiert. Wir wollen aber ein vernünftiges Erscheinungsbild.“

Der Vorentwurf für ein Holzhaus an Stelle der zwei Bauwagen auf dem Areal des Ökologisches Bildungszentrums (ÖBZ) an der Englschalkinger Straße.     Foto: hgb
Der Vorentwurf für ein Holzhaus an Stelle der zwei Bauwagen auf dem Areal des Ökologisches Bildungszentrums (ÖBZ) an der Englschalkinger Straße. Foto: hgb

CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller hatte ergänzend erklärt: „Es ist nicht nur der Status quo zementiert worden, auch ein Schuppen für Geräte ist im Plan drin. Die LBK weiß genau, dass wir Zustände schaffen wollen, die alle zufrieden stellt. Zur Klarstellung – Meisel ist nicht der Schuldige.“

Bei einem folgenden Ortstermin wegen der Optik rund ums ÖBZ hatte eine LBK-Vertreterin klarge­stellt, dass „die Bauwagen auf keinen Fall genehmigungsfähig“ sind und die MUZ/ÖBZ-Verantwort­lichen aufgefordert, ein Konzept darzulegen, dieses mit den Mitgliedern des Bezirksausschusses abzustimmen und es dann der Lokalbaukommission zur Freigabe vorzulegen.

Das verlangte Konzept wird inzwischen Schritt um Schritt erarbeitet. „Von den Beteiligten wird die Entwicklung positiv, relativ positiv, eingeschätzt“, so Meisel bei der Tagung des Bezirksausschuss-Untergremiums Planung. >Relativ<, weil dem VHS-Direktor zu Folge, „die Gerätewagen einige nicht stören, einige sie sogar erhalten wollen.“ Doch daran führt kein Weg vorbei.

Meisel präsentierte in der Runde die Vorentwürfe eines Architekten, „die in Workshops diskutiert worden sind, wobei sich die Mehrheit für ein Modell ausgesprochen hat.“ Es soll im Stil des neben­an bestehenden ÖBZ-Gebäudes ein eingeschossige Holzhaus mit Dachbegrünung, mit Lehmele­menten und Durchgang erstellt werden. Die notwendigen Lagerflächen sollen mit Holz eingesäumt werden.

Diese beiden hellblau gestrichenen, vermoosten Bauwagen in den „Mustergärten“ beim Ökologi-schen Bildungszentrum (ÖBZ) werden entfernt, ein Holzhaus wird erstellt.   Foto: hgb
Diese beiden hellblau gestrichenen, vermoosten Bauwagen in den „Mustergärten“ beim Ökologi-schen Bildungszentrum (ÖBZ) werden entfernt, ein Holzhaus wird erstellt. Foto: hgb

Meisel zum weiteren Fortgang: „Jetzt geht’s an die Kostenermittlung, dann folgt die Planung und Weiteres.“ Auf einen Termin, wann etwas auf dem Tisch liegt, wollte sich der VHS-Mann nicht festlegen. Planungsgremiums-Chef Brannekämper zuversichtlich nach Abwägung der Fakten und zugleich fordernd: „Im ersten Halbjahr müsste was Konkretes da sein!“

Ein erstes dicker Zankapfel, der lange für massiven Ärger geführt hatte, ist bereits beseitigt: Der gebastelte Zaunabschnitt an der Streuobstwiese ist abgebaut worden. Zur Erntezeit wird laut Meisel „ein temporärer Zaun“ angebracht.

So kann das am Boden liegende Obst von Spaziergängern nicht zermanscht und von freilaufenden Hunden nicht verunreinigt werden.

– Titelbild: hgb –