„Die Stadt wird aufgefordert, die zeitliche Begrenzung der Kurzparkzone im Bereich der Brahms­straße 1 von 7 bis 18 Uhr zu beschränken auf 9 bis 12 Uhr“. Diesen Antrag der CSU-Fraktion segnete der Bezirksausschuss im vergangenen Dezember ab. Wegen eines Teils der Begründung, Stichwort Parkraummanagement, sieht das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nun rechtliche Probleme. Eine Auflösung der Kurzparkzone, Stichwort Geschäftsaufgaben, wäre indes möglich. Die Lokalpo­litiker stimmten dem Antwortschreiben nicht zu, sie bestehen auf die Umsetzung wie beantragt.

In der von CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller und Georgine Resch gezeich­neten Initiative heißt es zur Begründung: „Die angespannte Parkraumsituation im Bereich Brahms-, Bruckner- und Zaubzerstraße ist nicht erst seit der Diskussion um das Parkraummanagement bekannt. Im Bereich Brahmsstraße 1 befindet sich eine Kurzparkzone für sechs Personenwagen. An Wochentagen sind diese Plätze oft leer, können aber von den Anwohnern nicht genutzt werden, da diese dort nur eine Stunde parken dürfen.“

Weiter wurde in der Forderung ausgeführt: „Mit dieser Maßnahme würde verhindert, dass Pendler den Parkraum belegen, die Plätze aber ab Mittag für die Anwohner zur Verfügung stehen. Die bei­den Geschäftsinhaber – Optiker und Schreibwarenladen –, die sich für die Kurzparkzone ausge­sprochen haben, haben bereits vor einem Jahr ihr Gewerbe aufgegeben. Die beiden Gewerbe­immobilien stehen leer.“

Das KVR bezeichnet in seiner Antwort den Antrag als eine Beschränkung „auf dem Rücken des Parkraummanagements“, verweist zur Notwendigkeit der Kurzparkzone auf eine Bewertung vom Februar 2013:

Kurzparkzone an der Brahmsstraße 1: Durch eine Veränderung der zeitlichen Begrenzung von 9 bis 12 Uhr könnten folgend Anwohner die Stellplätze nutzen. Das Kreisverwaltungsreferat ist aber dagegen. Es könne nur die Parkzone grundsätzlich aufgelöst werden.    Foto: hgb
Kurzparkzone an der Brahmsstraße 1: Durch eine Veränderung der zeitlichen Begrenzung von 9 bis 12 Uhr könnten folgend Anwohner die Stellplätze nutzen. Das Kreisverwaltungsreferat ist aber dagegen. Es könne nur die Parkzone grundsätzlich aufgelöst werden. Foto: hgb

„Die Parkscheibenzone wurde 1999 angeordnet, da damals wegen des Tunnelbaus für die Abwick­lung des Messeverkehrs Riem Halteverbote in der Prinzregentenstraße notwendig wurden, so dass dort und in der Umgebung für die Einzelhandelsgeschäfte keine Haltemöglichkeiten mehr zur Verfü­gung standen.

Laut Überprüfung durch die Polizeiinspektion 22 sind weiterhin Betriebe mit Kurz­parkbedarf vorhanden. Insbesondere der Betreiber des Lottogeschäfts sähe bei Aufhebung der Kurzparkzone eine erhebliche Beeinträchtigung seines Betriebs und hat um Beibehaltung gebeten.“

Das KVR zur aktuellen Lage: „Sollte sich der Bezirksausschuss für die Auflösung der Kurzparkzo­ne aussprechen, da nach Auffassung des Gremiums kein konkreter Bedarf mehr für deren Beibe­haltung besteht (Geschäftsaufgabe von Optiker und Schreibwarenladen) kommt das KVR diesem Wunsch aber gerne nach.“

Aber: „In keinen rechtlich-zulässigen Zusammenhang zu bringen ist die Beibehaltung der Kurzpark­zone mit >der Diskussion um das Parkraumanagement<. Die Einführung einer Parkraumbewirt­schaftung mit einer Bevorrechtigung der Bewohner ist nämlich allein über das Instrument der >Park­lizenzierung< möglich. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind im Bereich rund um die Brahms­straße bekanntermaßen erfüllt.“

Dann folgt dickes Beamtendeutsch: „Für die beantragte zeitliche Verkürzung der Kurzparkzone in der Brahmsstraße bedeutet dies im Umkehrschluss, dass es sich bei der dann vormittäglichen >künstlichen< Freihaltung von Parkraum verbunden allein mit dem Ziel, am Nachmittag heimkeh­renden Bewohnern nutzbaren Parkraum zu generieren, um eine unzulässige Aushöhlung des Rechts handeln würde.“ Eine solche Anordnung wäre rechtswidrig, könnte einer „gerichtlichen Überprüfung wohl kaum standhalten.“

Und: „Die Parksituation für Bewohner, die nicht täglich ihr Fahrzeug nutzen, würde auf Grund des geringen Angebots und der immer noch vorhandenen hohen Nachfrage durch Pendlerverkehr verschlechtert. Als Ergebnis wäre ein noch höherer Anteil an Parksuchverkehr zu erwarten, der die Bewohner zusätzlich belastet.“