31. Oktober 2017

Jetzt ist es klar, jetzt ist es amtlich und damit endgültig: In Altbogenhausen wird es keine Park­lizenzzonen geben! Das Thema Parkraummanagement (PRM) ist „beerdigt“, wie es CSU-Fraktionssprecher Xaver Finkenzeller im Bezirksausschuss ausdrückte. Es sei denn, es ergeben sich irgend wann einmal grundsätzlich neue Erkenntnisse, was aber äußerst unwahrscheinlich ist. Nach einem Beschluss-Wirrwarr bestätigte ein Jurist des Direktoriums den Entscheid im Kommunalparlament. Nun muss die Stadt den Bau von vier Anwohnertiefgaragen prüfen.

Die Vorgeschichte • Seit mehr als zehn Jahren wird unter Bürgern und Lokalpolitikern debattiert, oft hitzig diskutiert, ab und an scharfzüngig gestritten, ob in Altbogenhausen, genauer in den Gebieten Holbein- und Mühlbaurstraße, also innerhalb des Mittleren Rings, „Wapperl“-Zonen eingeführt werden sollen. Derzeit (und auch künftig) müssen Autofahrer nichts bezahlen, wenn sie ihr Fahrzeug am Straßenrand abstellen. Beide Areale erfüllen die notwendigen Bedingungen für eine Parklizenzierung. Die Pläne zur Umsetzung liegen in den Schubladen der Stadtverwaltung. Das Kommunalparlament, gestützt durch die CSU-Fraktion sowie die liberalen Vertreter, diese Gruppierungen wiederum gestützt durch die überwältigende Mehrheit der Bewohner in Altbogen­hausen – Argument Geldschneiderei der Stadt –, lehnen eine Lizenzierung aber ab.

Der Hintergrund • Die Lokalpolitiker befürchten eine Verdrängung der Parkplatzsucher, überwie­gend Pendler, in die angrenzende Parkstadt, außerhalb der Mittleren Rings gelegen. Sie forderten daher ergänzend, für dieses Gebiet auch einen Lizenzbereich einzurichten. Der Haken: Der Parkdruck ist dort zwar ebenfalls extrem hoch, nicht aber so hoch, dass die Bedingungen fürs Wapperl erfüllt sind. Die Stadt lehnt daher die Einbeziehung der Parkstadt kategorisch ab.

Die Vorlage • „Beschlussentwurf PRM – Anhörung des Planungsreferats – Stellungnahme des Be­zirksausschusses“ lautete am 12. September der Tagesordnungspunkt. Der städtische Vorschlag: „Die Planungen zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerbevorrechtigung in den Gebieten im 13. Stadtbezirk werden bis auf Weiteres zurückgestellt.“

Der Änderungsantrag • „Die Planungen zur Parkraumbewirtschaftung in den Gebieten Holbein- und Mühlbaurstraße werden nicht weiter verfolgt. Stattdessen sollen vier Anwohnertiefgaragen mit je circa 60 bis 70 Stellplätzen geprüft und errichtet werden.“ Das forderte in einem zweigeteilten Antrag die CSU-Fraktion. Als Standorte benannte sie Plätze an der Ecke Mühlbaur- / Röntgen-, an der Ecke Holbein- / Schumann-, an der Hompesch- sowie an der Ecke Stuntz- / Walpurgisstraße.

Parklizenzzone Klinikviertel an der Ismaninger Straße in Haidhausen an der Grenze zum 13. Stadt¬bezirk: Viele einen Stellplatz suchende Autofahrer weichen nach Bogenhausen aus.      Foto: hgb
Parklizenzzone Klinikviertel an der Ismaninger Straße in Haidhausen an der Grenze zum 13. Stadt¬bezirk: Viele einen Stellplatz suchende Autofahrer weichen nach Bogenhausen aus. Foto: hgb

Abstimmung Teil I • „Planungen zum Parkraummanagement nicht mehr weiter verfolgen“: Ja mit 17 gegen 16 Stimmen, unter anderem von Holger Machatschek (Grüne).

Abstimmung Teil II • „Prüfung und Bau von vier Tiefgaragen“: Ja mit 24 gegen 9 Stimmen von der SPD-Fraktion.

Abstimmung III • Beide Teile des CSU-Änderungsantrags bzw. zur Stellungnahme des Referats: Anlehnung mit 17 gegen 16 Stimmen. Besagter Machatschek zögert, votiert dagegen, stimmt quasi gegen sich selbst (siehe Abstimmung I).

Der Knackpunkt • Musste die dritte Abstimmung sein? War sie nicht überflüssig, waren doch beide Einzelanträge befürwortet worden? Gremiumsvorsitzende Angelika Pilz-Strasser (Grüne) war sichtlich verzweifelt: „Ich bin Ärztin, da müssen jetzt Juristen ran.“ Es folgte der gestenreiche Auftritt von Richter im Ruhestand, Wolfgang Helbig (SPD): „Der Antrag wurde in zwei Teilen und in dem Gesamtantrag abgestimmt. Der Gesamtantrag hat keine Mehrheit. Wir haben jetzt einfach keine Stellungnahme.“ Eine falsche Auslegung!

Das Urteil des Direktoriums • Es wurde ein Änderungsantrag gestellt, gespalten in zwei Teiländerungsanträge und über diese getrennt abgestimmt. Beide Änderungsanträge wurden mehrheitlich angenommen. Die Änderungsanträge wurden vor dem Referentenantrag abge­stimmt. Durch die Annahme der beiden Änderungsanträge war der Referentenantrag abgeändert und zwar mit dem Inhalt der Änderungsanträge.

Eine Gesamtabstimmung war vorliegend nicht vorzunehmen. Diese ist nur zum Beispiel bei wech­selnden Mehrheiten oder wenn nicht über alle Punkte eines Antrags einzeln abgestimmt wurde, durchzuführen. Verläuft die Einzelabstimmung so, dass alle Einzelanträge angenommen – wie vor­liegend – oder abgelehnt werden, bleibt kein Raum mehr für eine Gesamtabstimmung (Widtmann / Grasser / Glaser, Art. 51 Rn. 2). Die hier irrtümlich vorgenommene Gesamtabstimmung läuft daher nach unserer Auffassung ins Leere. Im Ergebnis wurde der Änderungsantrag (beide Teile) beschlossen.

Die Urteilsbesprechung • Der Bescheid des Direktoriums war an Pilz-Strasser ergangen, die darüber Finkenzeller unterrichtet hatte. Das hatte die SPD-Fraktion verärgert. Die Vorsitzende sicherte zu, künftig allen derartige Papiere zur Verfügung zu stellen. Martin Tscheu (SPD) erwog einen neunen PRM-Antrag, worauf Peter Reinhardt (CSU) konterte: „Das ist ein undemokratisches Verhalten. Man kann doch nicht so lange neue Anträge stellen, bis einem das Ergebnis passt.“ Und Finkenzeller erläuterte: „Man kann ein Thema nur dann erneut zur Abstimmung vorlegen, wenn sich die Sachlage geändert hat. Das ist hier nicht der Fall. Wir sollten uns in Ruhe mit anderen Ideen zum Parkproblem beschäftigen.“