11. Dezember 2017

Wo sollen Radfahrer in der Rennbahnstraße fahren – auf der Fahrbahn oder auf einem gemein­samen Rad- und Fußweg? Eine schier unendliche Geschichte. Im vergangenen April hatte der Bezirksausschuss die Stadt um Prüfung gebeten, ob die gemeinsame Nutzung des Gehwegs von Radfahrern und Fußgängern wieder eingeführt werden kann. Anlass war die Anregung eines Anwohners: „Es ist zu gefährlich, die viel befahrene Straße als Radfahrer zu benutzen.“ Indes: Jetzt lehnte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) den Antrag ab.

Dazu muss man wissen: Die Radwegbenutzungspflicht in der Rennbahnstraße wurde 2014 von der Behörde überprüft mit dem Ergebnis, dass dort „keine Gefahrenlage besteht, die eine Beibehaltung der Regelung, also der Radwegbenutzungspflicht, rechtfertigt.“ Für diese Entscheidung war die damalige Verkehrsbelastung zu Grunde gelegt worden – 8000 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden sowie 400 Schwerfahrzeuge. Alle Schilder wurden entfernt, die darauf hinwiesen, dass der Fuß- auch als Radfahrweg benutzt werden kann.

Aber: Trotz der entfernten Schilder nutzen, so die Lokalpolitiker im April 2017, weiterhin viele Rad­fahrer den Fußweg. Ein Anwohner hatte diesbezüglich argumentiert: „Der generelle Verkehr, spe­ziell der Schwerlastverkehr, hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Anlass ist eine Konzentration durch Neueröffnungen von Firmen und die Vergrößerung des Gewerbehofs. Folge ist neben dem Bus- und dem gewachsenen Autoverkehr eine zu große Gefährdung für Radfahrer, die an sich nur noch auf der Straße fahren dürfen. Ganz abgesehen davon, dass in der Rennbahn­straße, in der nur Tempo 30 erlaubt ist, das Gros der Fahrer das gar nicht beachtet. Das ist eine zusätzliche Gefahr für alle Radfahrer.“

Und: „Die Geschwindigkeit in einer sogenannten >Rennbahnstraße<, die aus welchen Gründen auch immer so heißt, auf Tempo 30 zu drosseln, ist für viele Autofahrer eigentlich ein Missverständ­nis. Macht aber Sinn, würde Tempo 30 eingehalten.“

All das nahm das KVR zum Anlass, Mitte September 2017 erneut eine Verkehrszählung durchzu­führen. Das Ergebnis: 8260 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden sowie 400 Schwerfahrzeuge. „Also keine wesentlichen Änderungen zu den Zahlen 2014“, so die KVR-Schlussfolgerung.

Die von einem Anwohner und dem Bezirksausschuss geforderte Wiedereinführung der Radweg-benutzungspflicht in der Rennbahnstraße lehnt das Kreisverwaltungsreferat ab. Radler dürfen also auch weiterhin auf der Straße fahren..    Foto: hgb
Die von einem Anwohner und dem Bezirksausschuss geforderte Wiedereinführung der Radweg-benutzungspflicht in der Rennbahnstraße lehnt das Kreisverwaltungsreferat ab. Radler dürfen also auch weiterhin auf der Straße fahren.. Foto: hgb

Zur Absicherung baten die KVR-Vertreter die Polizei um eine fachliche Stellungnahme. Der zu Folge werden in der Rennbahnstraße regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. „Auf Grund der Tempo-30-Beschränkuhg wird dort relativ langsam gefahren, Lasermessungen ergeben regelmäßig durchschnittliche Beanstandungsquoten, wobei fast ausschließlich Überschreitungen im Verwarnungsbereich festgestellt wurden,“ so das Statement.

Und: Zwischen April 2011 und April 2014 hatte es keinen Unfall mit Radfahrerbeteiligung gegeben, zwischen April 2014 und April 2017 wurden „zwei Verkehrunfälle von Radfahrern mit Personenschaden“ registriert. Bei keinem dieser Unfälle sei der Wegfall der Radwegbenutzungspflicht „unfallursächlich“ gewesen.

Schließendlich führt das KVR aus: „Auch wenn das Fußverkehrsaufkommen in weiten Teilen der Rennbahnstraße eher gering ist, sind Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr nicht gänzlich auszuschließen.“ Also: Vorstoß des Stadtteilgremiums abgelehnt. Radfahrer dürfen auch weiterhin auf der Straße strampeln.