16. Juli 2018

Vor acht (!) Monaten hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, dass die Planungen zu einem Parkraummanagement in Altbogenhausen „nicht mehr weiter verfolgt“ werden sollen. Stattdessen wurde auf Antrag der CSU-Fraktion die Stadt beauftragt, den Bau von vier Anwohnertiefgaragen mit je circa 60 bis 70 Stellplätzen an der Ecke Mühlbaur- / Röntgenstraße, Ecke Holbein- / Schumannstraße, Hompeschstraße und Ecke Stuntz- / Walpurgis­straße zu prüfen. Jetzt liegt die Antwort des Planungsreferats vor: „Für die vorgeschlagenen Stand­orte lassen sich keine Stellplatzdefizite feststellen.“ Betroffene Anlieger sind entsetzt.

Im Fazit des Referatsschreibens heißt es wörtlich: „Der Prüfantrag für die Errichtung von Anwohner­tiefgaragen in den Gebieten Holbein- und Mühlbaurstraße fällt sowohl aus Gründen des verkehrs­planerischen Bedarfs wie auch der baulichen Machbarkeit negativ aus.“

Zum Prüfverfahren wurde erläutert: „Die Bedarfsabschätzung erfolgt auf Grundlage aktueller Struk­turdaten wie Wohneinheiten, gemeldete Kraftfahrzeuge – differenziert nach privater und gewerb­licher Nutzung, Beschäftigte und Besucher – und Stellplätze am Straßenrand“. Und weiter heißt es in besten Amtsdeutsch: „Auf Grund der Erfordernisses des sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes ist zudem intensiv und kritisch zu prüfen, ob alternativ Möglichkeiten bestehen, die Parksituation für Anwohner zu verbessern.“ Dazu muss man wissen: Anwohnertiefgaragen werden mit Geldern von Stellplatzablösungen finanziert.

Abgelehnter Standort Ecke Stuntz- / Walpurgisstraße für eine Anwohnertiefgarage in der Parkstadt Bogenhausen, weil zu klein und weil im Boden ein Abwasserkanal verläuft. Foto: hgb

Wie ist nun das Referat vorgegangen und zu seinem Urteil gekommen? „In einem für die Stadt ein­heitlich Verfahren wurden im Umkreis von 400 Metern der vorgeschlagenen Standorte die Zahl der vorhandenen Autos sowie die Gesamtzahl der Kraftfahrzeuge der Anzahl der vorhandenen privaten Stellplätze und de Zahl der im öffentlichen Straßenraum verfügbaren Stellplätze gegenübergestellt.

Aus der Gegenüberstellung lassen sich für die Standorte keine Stellplatzdefizite feststellen, die Voraussetzungen für den Einsatz von Stellplatzablösenmitteln werden nicht erfüllt. Es wird weiterhin die Einführung der Parkraumlizenzierung vorgeschlagen.“

Gleichwohl wurde von Planungsexperten das Baureferat um „eine erste überschlägige Aussage zur Eignung der Standorte für Tiefgaragenbauten gebeten“. Dazu wird angemerkt: „Grundsätzlich ist zu bedenken, dass es sich bei den vom Bezirksausschuss vorgeschlagenen Anlagen mit je cicra 60 bis 70 Stellplätzen um sehr keine Anlagen handeln würde. Für die Erschließung und Versorgung von Tiefgaragen sind unabhängig von der Zahl der Stellplätze Zu- und Abfahrtsrampen, Rampen im Inneren der Anlage sowie umfangreiche Technikräume erforderlich. Je kleiner eine Anlage ist umso unwirtschaftlicher ist die Errichtung in Bezug auf die Kosten je Stellplatz.“

Dennoch wurde die vier Standorte „etwas genauer analysiert“. Die Aussagen dazu:

  • In unmittelbarer Nähe zum Standort Mühlbaur- / Röntgenstraße verläuft der Tunnel der U4, so dass eine Weiterverfolgung des Standorts nicht zweckmäßig ist.
  • Am Standort in der Hompeschstraße kann eine Anwohnertiefgarage auf Grund der geringen zur Verfügung stehenden Fläche nicht wirtschaftlich realisiert werden. Zudem befindet sich ein Be­triebsgelände der Stadtwerke München (SWM) zentral auf der Grünfläche.
  • Für den Standort Stuntz- / Walpurgisstraße drängt sich am ehesten eine runde Anlage vergleich­bar mit den Anwohnertiefgaragen am Josephsplatz auf. Allerdings ist auch dieser Standort zu klein, um die Mindestanforderungen der Regelwerke einzuhalten. Zudem befindet sich ein Abwasserkanal in diesem Bereich, dessen Verlegung auf Grund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich wäre.
  • Der Standort Holbein- / Schumannstraße weist eine etwas größere Fläche auf. Dennoch bietet sich auch hier keine sinnvolle technische Lösung an, wie die Zu- und Abfahrtsrampen ohne erhebli­che Beeinträchtigungen an der Oberfläche situiert werden können. Zudem befunden sich auch un­ter dieser Fläche größere Abwasserkanäle. Da eine ausreihende Stellplatzzahl allenfalls über eine mehrstöckige Anlage realisiert werden könnte, ist von Kosten treibenden Maßnahmen auszugehen.
Abgelehnter Standort Ecke Mühlbaur- / Röntgenstraße für eine Anwohnertiefgarage, weil sich im Untergrund der Tunnel der U4 befindet. Foto: hgb