17. September 2018

„Da eine in der Holbeinstraße aufgestellte E-Ladesäule wegen einer Baustelle entfernt worden ist, schlage ich als Stellplatz für Elektroladesäulen die Troger- zwischen Prinzregenten- und Geibel­straße vor.“ Diesem Antrag eines Anliegers hatten die Lokalpolitiker vor kurzem zugestimmt, ihn an die Stadt weitergeleitet. Jetzt liegt die Antwort vom Planungsreferat vor: „Im Lauf des Jahres 2019 werden in der Trogerstraße eine oder mehrere Ladesäulen errichtet.“

In einer Mail hatte der Anwohner zu seiner Initiative ausgeführt: „Als Besitzer eines E-Personenwa­gens habe ich festgestellt, dass in meiner Wohnumgebung – Troger-, Ismaninger-, Geibel-, Holbein­straße – die Zahl der parkenden E-Autos deutlich zugenommen hat.“ Als Standort einer Ladesäule plädiert der Mann für die Trogerstraße. Denn: „Diese weist gegenüber vielen anderen Anliegerstra­ßen in Bogenhausen eine ausreichende Breite für zweispurigen Verkehr auf und wird schon bisher stark für den ruhenden Verkehr genutzt.“

Das für die „räumliche Standortplanung“ zuständige Referat erklärte nun zum Beschluss des Kommunalparlaments: „Die Stadtwerke München (SWM) errichten und betreiben die Ladesäulen. Ende 2017 waren 150 in Betrieb, Ende 2018 werden es 350 und Ende 2019 wird die Zielzahl von 550 Ladesäulen erreicht sein. Für die Trogerstraße 62 wurde dabei im Herbst vergangenen Jahres ein Makrostandort festgelegt. Als nächster Schritt wird eine Standortbegehung erfolgen. Nach positivem Ausgang werden im Lauf der Jahres 2019 eine oder mehrere Ladesäulen dort errichtet.“

Die Anregung eines Anwohners im Bezirksausschuss wird umgesetzt: Beim Haus 62 in der Trogerstraße werden laut Stadtwerke München „im Lauf der Jahres 2019 eine oder mehrere E-Ladesäulen errichtet.“ Foto: hgb

Geht doch! Und: „Weitere Standortvorschläge können auch direkt an elektromobilitaet.plan@muenchen.de gesendet werden“, heißt es abschließend in dem Antwortbrief.

Zum „E“-Thema erklärt die Stadt überdies: „Ab sofort dürfen Elektrofahrzeuge in München zwei Stunden kostenlos parken. Die Fahrzeughalter müssen eine Parkscheibe auslegen, damit sie die ersten beiden Stunden kostenlos parken können. Wer sein Fahrzeug länger abstellen möchte und die vor Ort festgesetzte Höchstparkdauer nicht überschreitet, muss nach spätestens zwei Stunden zurückkehren und einen gebührenpflichtigen Parkschein lösen.“

Und weiter: „Ab 19. Oktober wird die Regelung der zwei kostenfreien Stunden auch über die Smart­phone-App >Handyparken< verfügbar sein. Wenn das E-Fahrzeug länger als zwei Stunden geparkt wird, erfolgt die Rabattierung bei der Bezahlung über die App automatisch. Das kostenfreie Parken für zwei Stunden gilt für alle E-Fahrzeuge in allen von der Stadt bewirtschafteten Gebieten und wird zusätzlich zur örtlichen Parkregelung angewendet. Die Gebührenermäßigung ist zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Stadtrat erneut über das weitere Vorgehen. Alle Informationen können unter www.muenchen.de/verkehrsplanung abgerufen werden.“