Peter Reinhardt, CSU-Vertreter im Bezirksausschuss, benannte die Konsequenzen: „Ich befürchte Schleichverkehr durch die Anwohnerstraßen, durch die Scheiner-, Possart-, Mühlbauer- und andere in Altbogenhausen!“ Anlass für seine Empörung: Mit 16 gegen die Stimmen der CSU und den beiden Liberalen befürwortete das Kommunalparlament einen Antrag aus der Bürgerver-sammlung 2022 und eine Verfügung des Mobilitätsreferats zur Einführung von Tempo 30 in der Ismaninger – zwischen Sternwart- und Prinzregentenstraße.

Verwunderlich. Vor rund fünf Wochen hatten die Lokalpolitiker „das Mobilitätsreferat um Details zu den gemessenen Lärmbelastungen und den Anteil der Tram an den Immissionen gebeten.“ Zudem wollte man von der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) eine Stellungnahme zu den erwarteten Auswirkungen einer Tempo-30-Anordnung für den Straßenbahnverkehr. Die Vorlage wurde deshalb damals vertagt, bis die Antworten vorliegen.

Verwunderlich. Keine der Antworten lag bei der Dezember-Sitzung des Bezirksausschusses vor – zumindest nicht für die Besucher der November-Tagung und die Pressevertreter. Auch im RatsInformationsSystem (RIS) der Stadt ist keine diesbezügliche Antwort zu finden.

Hintergrund I: Eine Vertreterin des Mobilitätsreferats hatte bei der Bürgerversammlung am 7. November dieses Jahres erklärt, die Maßnahme sei bereits geplant, aus Lärmschutzgründen sei vorgesehen, die 30-km/h-Beschränkung bis zum Herkomerplatz einzurichten. Und:Auf Höhe der Holbeinstraße wird, um die Querungssituation für Fußgänger zu verbessern, ein ampelgesteuerter Übergang eingerichtet.

Hintergrund II: Zur Tempo-30-Forderung Bürgerversammlung vom Oktober 2022 ist im RIS unter Moblitätsreferat zu lesen: „Insbesondere sei das Queren der Fahrbahn für Kinder und ältere Menschen nur unter großer Gefahr möglich in dem 500 Meter langen Bereich mit fünf Tramhaltestellen. Auch der Radverkehr sei mangels eigener Radwege gefährdet und Anwohner würden unter starkem Verkehrslärm leiden …

… Ein ähnlicher Antrag wurde bei der Bürgerversammlung am 24. Oktober 2019 behandelt …

… Im Ergebnis konnte erreicht werden, dass das Baureferat ein Projekt zur Errichtung einer signalisierten Fußgängerquerung in der Ismaninger – auf Höhe der Holbeinstraße angelegt hat. Die Entwurfsplanung wurde erarbeitet und das Spartenverfahren vorbereitet …

… Der Bezirksausschuss wird – voraussichtlich im Herbst 2023 – im Rahmen der Projektplange-nehmigung beteiligt. Aufgrund der geplanten Verschiebung der Trambahnhaltestelle ist durch die MVG eine Genehmigung bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen …

… Durch das Verfahren und etwaige Planänderungen können sich Verschiebungen ergeben. Derzeit ist die bauliche Umsetzung im Sommer 2024, gegebenenfalls erst 2025, vorgesehen …

… Durch die Errichtung einer Ampelanlage auf Höhe der Holbeinstraße kann die Querungssituation für die Fußgänger deutlich verbessert werden …

.. Aufgrund der beschlossenen Empfehlung der Bürgerversammlung 2022 wurde eine erneute Prüfung zur Einführung von Tempo 30 in der Ismaninger Straße durchgeführt …

… Aufgrund einer erneuten Lärmprüfung wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für Lärmschutzmaßnahmen erfüllt sind …

… Es wurde daher veranlasst, dass die Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Ismaninger – zwischen Prinzregenten- und Montgelasstraße / Herkomerplatz auf 30 km/h durchgängig in beiden Fahrtrichtungen ohne Beschränkungen eingeführt wird zum Schutz der Anwohner vor Lärm.“

Peter Reinhardt polterte: „Tempo 30 auf der Ismaninger Stra0ße ist eine Lächerlichkeit sonders-gleichen. Man schafft einen Präzedenzfall für die ganze Stadt schaffen. Die Thematik kennen wir von der Tram in der Cosimastraße. Die Stadt hat auf der Linie >vergessen<, Lärmschutzmatten an den Haltestellen einzubauen.“

Jens Luther (CSU, Stadtrat) erklärte: „Mit einer zusätzlichen Ampel donnert man eine Verkehrs-bremse rein. Lärmwerte kann man nicht errechnen, Lärmwerte müssen gemessen werden. Tempo 30 wird hier der Situation nicht gerecht.“

Übrigens. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gibt es zwei Möglichkeiten für Beschränkungen auf Tempo 30: als Einzelmaßnahme bei Vorliegen besonderer Umstände und einer >quali­fizierten Gefahrenlage< (beispielsweise enge, unübersichtliche und kurvenreiche Straße) und als >Zonenregelung<. Diese dürfen nur in Wohngebieten eingerichtet werden, wo mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie einem hohen Querungsbedarf zu rechnen ist.

Tempo 30 in der Ismaninger Straße gilt künftig ab der Prinzregentenstraße bis zum Herkomerplatz und umgekehrt.
Foto: hgb