Einführung von Tempo 30 in der Ismaninger Straße zwischen Sternwart- und Prinzregenten­straße“ – diesen Antrag aus der Bürgerversammlung 2022 (!) und vor Wochen erneut beim Einwoh­nertreffen gestellt („Durchgehend Tempo 30 anordnen“), erörterten jetzt die Mitglieder des Bezirks­ausschusses nach einer Untersuchung des Mobilitätsreferats. Ablehnen oder vertagen? Mit 18 gegen zwölf Stimmen seitens der CSU und des Vertreters der Freien Wähler wurde vertagt.

Der Beschluss: „Der Bezirksausschuss bittet das Mobilitätsreferat um Details zu den gemessenen Lärmbelastungen und den Anteil der Tram an den Immissionen. Die Münchner Verkehrsgesell­schaft (MVG) wird zudem um eine Stellungnahme zu den erwarteten Auswirkungen einer Tempo-30-Anordnung für den Straßenbahnverkehr gebeten. Die Vorlag wird vertagt, bis die Antworten vor­liegen.“

Zu all dem muss man wissen, dass eine Vertreterin des Mobilitätsreferats vor wenigen Wochen bei der Bürgerversammlung erklärt hatte, die Maßnahme sei bereits geplant, aus Lärmschutz­gründen sei vorgesehen, die 30-km/h-Beschränkung bis zum Herkomerplatz einzurichten. Und:Auf Höhe der Holbeinstraße wird, um die Querungssituation für Fußgänger zu verbessern, ein ampelgesteuerter Übergang eingerichtet. Laut Mobilitätsreferatsangaben vom August 2021 „muss damit gerechnet werden, dass die Ampel frühestens im Jahr 2023 in Betrieb gehen kann.“

Peter Reinhardt (CSU) stellte klar: „Mit der Einführung von Tempo 30 würde man einen Präzedenz­fall für die ganze Stadt schaffen. Die Thematik ist doch nicht neu, wir kennen sie von der Tram in der Cosimastraße. Die Stadt hat auf der Linie >vergessen<, Lärmschutzmatten an den Haltestellen einzubauen. Wir lehnen den Entwurf ab. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht notwendig.“

Grundsätzlich: Es ist schon vermessen, wenn eine städtische Behörde einem Kommunalparla­ment eine Vorlage präsentiert, in der keine Informationen zu den vorgenommenen Messungen der Lärmbelastung aufgeführt sind, zumal durch eine neue Signalanlage eine Ausbremsung der Stra­ßenbahn zu erwarten ist. Marko Poggenpohl (SPD) erklärte: „Wir kennen das Lärmgutachten nicht, wir wollen die Ergebnisse wissen. Deshalb plädiere ich für Vertagung, bis Klarheit herrscht.“

Übrigens: Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften – so auch im betreffen­den Teil der Ismaninger Straße – beträgt 50 km/h. In Abschnitten gilt 30 km/h – mit zeitlicher Be­schränkung wie im Bereich einer Kita und mit witterungsbedingter Beschränkung wegen erhöhter Rutschgefahr bei Nässe auf den Tramgleisen und dem leicht kurvigen Fahrbahnverlauf.

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gibt es zwei Möglichkeiten für Beschrän­kungen auf Tempo 30: als Einzelmaßnahme bei Vorliegen besonderer Umstände und einer >quali­fizierten Gefahrenlage< (beispielsweise enge, unübersichtliche und kurvenreiche Straße) und als >Zonenregelung<. Diese dürfen nur in Wohngebieten eingerichtet werden, wo mit hoher Fußgän­ger- und Fahrradverkehrsdichte sowie einem hohen Querungsbedarf zu rechnen ist.

Ergänzend ein Berichtsauszug von unser-bogenhausen.de vom April 2020: „Seit Monaten wer­den die Mitglieder des Bezirksausschusses immer wieder mit derselben Formulierung konfrontiert: „Erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Kindergärten und ähnlichen Einrich­tungen; Anhörung des Kreisverwaltungsreferats (KVR).“ Was sich jeweils ändert ist der vorange­stellte Ortsbezug. Dieses Mal: Ismaninger Straße 122 (Kita). Mehrheitliches Votum der Lokalpo­litiker: Nein zu 30 in diesem Bereich. Kommentare von Lokalpolitikern dazu: Mal Tempo 30, mal Tempo 50 – das stört gewaltig“ • „Noch ein Fleckerlteppich. • „Absoluter Schwachsinn!“

Tempo 30 in der Ismaninger Straße auf Höhe Hausnummer 122 (Kita). Nach einem Bürgerantrag will das Mobilitätsreferat die Beschränkung auf der ganzen Strecke einführen.
Foto: hgb