23. Oktober 2018

„Für die optimale Sicherheit auf dem Weg zur Ernst-Reuter-Schule am Fußgängerüberweg Prinz­regenten- / Versailler Straße sorgen“ – das forderte die CSU-Fraktion im Bezirksauschuss in einem einstimmig vom Gremium verabschiedeten, vier Punkte umfassenden Antrag. Jetzt liegt die Antwort des Kreisverwaltungsreferats (KVR) vor. Zwei Initiativen wurden abgelehnt, eine halbherzig bewilligt und der vierte Vorstoß wird umgesetzt.

Die gute Nachricht zuerst: Eine weiße Bodenmarkierung auf beiden Seiten der Prinzregentenstraße beim Radweg und Bürgersteig anzubringen, um zumindest optisch die Kinder auf den Radweg aufmerksam zu machen – das ist laut KVR „eine geeignete Maßnahme, um Schulkindern zu verdeutlichen, dass sie sich einem Fahrradstreifen nähern.“

Der zweite „Wunsch“ war, eine gelbe Blinkampel „Achtung Fußgänger“ am bestehenden Ampel­mast an der Ecke. Dazu die Experten: „Es bestehen rote Signalgeber. Ein blinkendes gelbes Licht schwächt das Rotlicht ab und könnte den abbiegenden Autofahrer in den Glauben versetzen, das Rotlicht gelte für ihn nicht. Eine solche Maßnahme wäre kontraproduktiv, aber auch nicht mit den geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen vereinbar. Nach unseren Beobachtungen besteht die Gefahr, die Anlage zu übersehen – ausschließlich durch Autofahrer, die beim Rechtsabbiegen zur Vorfahrtgewährung nur nach links schauen, anstatt auch nach vorne. Wir halten es für jedoch für sinnvoll, einen Hinweis >Lichtsignalanlage< mit Zusatzzeichen anzubringen.“

Die Grünphase am Überweg Prinzregenten- / Versailler Straße sollte nach Auffassung des Bezirksausschusses verlängert werden, was das Kreisverwaltungsreferat aber abgelehnt hat. Die Frau mit Kinderwagen, flotten Schritts unterwegs, schaffte es gerade noch bei Grün auf die andere Straßenseite zu gelangen. Foto: hgb

Der dritte Punkt: Die Übergangsphase bei der Drückampel auf zehn Sekunden verlängern. In der Antragsbegründung wurde ausgeführt: „Die jetzige Querungszeit von fünf Sekunden ist viel zu kurz. Mütter mit ihren Kindern kommen in dieser kurzen Phase nicht über die Straße.“ Und weiter wurde argumentiert: Der Überweg wird von sehr vielen Autofahrern übersehen.“

Die Reaktion der Behörde: „Unsere Auswertungen zeigen, dass die Grünzeit für Fußgänger bereits elf bis 13 Sekunden beträgt. Diese Dauer ist hinreichend. Durch die in jedem Fall der Grünzeit folgende Schutzzeit von elf Sekunden, stehen den Fußgängern 22 bis 24 Sekunden zum Queren der Prinzregentenstraße zur Verfügung. Damit können auch mobilitätseingeschränkte Personen die zwölf Meter lange Furt gefahrlos queren. Die Grünzeit muss also nicht verlängert werden.“

Wann auch immer und vom wem auch immer diese Sekunden gestoppt wurden: Mehrfache Checks ergaben eine Grünzeit für Fußgänger von maximal zehn Sekunden! Und wenn Autofahrer bei Geld der Ampel schon Gas geben, verringert sich die folgende Schutzzeit von elf Sekunden enorm.

Und zum vierten und letzten wurde angeregt: Die Fußgängerfurt einschließlich des Fahrradwegs rot abzumarkieren. „Das ist leider nicht möglich, da Roteinfärbungen nicht für Fußgängerfurten vorge­sehen sind. Diese sind Radfurten vorbehalten. Ein wesentlicher Aspekt dieser Regelung ist es, der zunehmenden Anzahl von Roteinfärbungen entgegen zu wirken, da hierdurch die Signalwirkung sinkt“, heißt es dazu.