21. Dezember 2018
Die Entlastung der Oberföhringer – durch Öffnung der Feringastraße, die auf Unterföhringer Gebiet (Kreis München) liegt, hin zur Effnerstraße – diesen Antrag der SPD-Fraktion hatten die Mitglieder des Bezirksausschusses im September begeistert begrüßt. Denn die Initiative war und ist schlüssig, hat Hand und Fuß. Doch das für den Föhringer Ring (St 2088, Fortsetzung der Effnerstraße) zuständige Staatliche Bauamt Freising, vom Planungsreferat um Stellungnahme gebeten, lehnt die Idee jetzt ab.
„Die Stadt wird gebeten, in Kooperation mit Unterföhring die Feringa- zur Effnerstraße / Föhringer Ring in Richtung München als Abfahrt zu öffnen. Ebenso ist eine Zufahrt von der Effnerstraße, also vom Föhringer Ring, zur Feringastraße vorzusehen“, wurde in dem Antrag erklärt. In der Begründung dazu hieß es: „In der Feringastraße befinden sich mittlerweile nur mehr Gewerbeeinheiten, die sehr viele Kunden anziehen. Die Zufahrt in die Feringastraße erfolgt ausschließlich über die Münchner Straße in Unterföhring. Dadurch wird die Oberföhringer Straße (Bogenhauser Gebiet) erheblich belastet.“ Durch die besagte Öffnung würden die Zufahrtsstraßen erheblich entlastet.
CSU-Lokalpolitiker Peter Reinhardt hatte seinerzeit den Vorteil bestätigt: „Der Verkehr würde auf eine übergeordnete Straße gelenkt statt Kilometer lang durch die Wohngebiete in Oberföhring stadteinwärts geführt.“ Tatsächlich bilden sich auf der Oberföhringer Straße und den dortigen Ampelanlagen immer wieder Staus. Denn das Gewerbegebiet mit einem neuen großen Baumarkt, der Filiale eines Elektronikunternehmens, einem Supermarkt, einem Hotel und anderen mehr lockt viele Kunden und Besucher nicht nur aus Bogenhausen an.
Das Staatliche Bauamt Freising in der Antwort: „Eine Anbindung der Feringastraße an den Föhringer Ring für den allgemeinen Verkehr ist, selbst wenn nur Rechtsabbiegebeziehungen („rechts raus, rechts rein“) zugelassen werden, unter den gegebenen Randbedingungen nicht möglich. Ausschlaggebend dafür sind sowohl rechtliche als auch technische Aspekte.“
Zu >rechtlich< wird angeführt: „Die Anbindung der Feringastraße an den Föhringer Ring für den allgemeinen Verkehr wurde nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt und es liegt kein Baurecht dafür vor.“
Zu >technisch< heißt es: „Die Verbindungsrampe zwischen der Münchner Straße (St 2053) und dem Föhringer Ring für die Fahrbeziehung Süd nach Süd-Ost reicht sehr nahe an eine mögliche Ein- und Ausfahrt der Feringastraße heran.
Die Verflechtungslänge zwischen der Rampe Münchner Straße und einer möglichen Ausfahrt in die Feringastraße würde nach einer überschlägigen Abschätzung unter 100 Meter betragen. Entsprechend der Richtlinien müssten hierfür mindestens 180 Meter zur Verfügung stehen. Im Fall einer Anbindung der Feringastraße ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und Defiziten im Sinne der Verkehrssicherheit bis hin zu Unfallhäufungen zu rechnen.“
So kann man eine gute Idee tot argumentieren, am Schreibtisch tot schreiben. Was ein paar hundert Meter weiter auf Bogenhauser Gebiet passiert, das interessiert nicht.