27. Dezember 2018

„Damit drei Stadthäuser und ein Doppelhaus errichtet werden können, soll der gesunde Ahorn auf dem Grundstück Traberstraße 4 in Daglfing gefällt werden. Wir befürchten, dass der Baum vor einer endgültigen Genehmigung in einer Nacht- und Nebelaktion beseitigt oder zumindest verletzt wird.“ So wettern zwei Anwohnerinnen in einem Brief an den Bezirksausschuss.

Der Unterausschuss Stadtgestaltung, Öffentlicher Raum und Ökologie, bei dem ein Antrag auf Fällung des Bergahorns – er ist etwa 16 Meter hoch  – gestellt wurde, lehnte die Maßnahme ab. Die Lokalpolitiker „legen großen Wert darauf, den Ahorn zu erhalten“, heißt es in der Beschlussempfeh­lung. Das Kommunalparlament stimmte dem einhellig zu.

Ebenfalls einstimmig bitten die Mitglieder des Bezirksausschusses das Planungsreferat, „durch Drehung des Gebäudekörpers oder Reduzierung der Baumasse den Baum zu erhalten.“ Denn, so Bezirksausschuss-Vorsitzende Angelika Pilz-Strasser: „Es ist eine wahnsinnig dichte Bebauung geplant.“

Der alte Baum – Stammumfang mehr als zwei Meter und damit nach der Baumschutzverordnung geschützt – befindet sich auf einem Grundstück, auf dem ein abrissreifes, leeres Haus steht, dessen Bewohner unlängst verstorben ist. Das Damen-Duo wandte sich wegen der Dimensionen des Projekts auch an das Baureferat:

Für den Erhalt dieses 16 Meter hohen Bergahorns setzt sich der Bezirksausschuss ein, plädiert für die Drehung des geplanten Gebäudes, um eine Fällung des Baums zu vermeiden.
Foto: Privat

„Die Grenzen der Verdichtung sind mit diesem Vorhaben überschritten. Es ist uns unverständlich, dass so eine große Bebauung möglich sein soll.

Die Bebauung muss sich nach der Umgebung und dem Baumbestand richten. Die ausreichende Stellfläche für die Autos muss auf dem Grundstück sein.

Wenn jemand für ein Haus circa eine Million Euro zahlt, hat er vermutlich auch zwei Autos – einige in unserer Straße haben drei.

Fünf Häuser zu je zwei Personen, das ergibt zehn Autos. Bitte helfen Sie uns, dass das Bild unserer Straße erhalten bleibt.“