Die Befürchtungen von Anwohnerinnen und Anwohner der Freischützstraße 94 / 96, dem Freischütz-Karree, bezüglich einer „Spielhalle“ in dem Gebäudetrakt – in dem sich auch ein Kindergarten befindet – haben sich bestätigt. Das wurde bei der vergangenen Tagung des Bezirksausschusses klar.
Im Nachgang zur Tagung des Untergremiums Planung teilte bei der April-Tagung des Kommunalparlaments Robert Brannekämper, Landtagsabgeordneter und CSU-Fraktionssprecher, auf Antrag einer Anliegerin hin mit: Die Lokalbaukommission (LBK) im Planungsreferat hat einenAntrag auf eine Nutzungsänderung für eine Gaststättennutzung mit Spielautomaten im Untergeschoss im Anwesen Freischützstraße 94 / 96 bereits im März 2024 erteilt.
Ein Lokalpolitiker äußerte sich entsetzt: „Eine Spielhölle in einem Gebäude, in dem sich auch eine Kita befindet – das geht doch nicht!“
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Und die Baumfällungen für die Parkplatzsanierung? Bis dato liegt dem Bezirksausschuss keine Antwort des Planungsreferats vor. Das Gremium bittet die Behörde daher „zeitnah um Klärung und Übermittlung der Details.“
Der Hintergrund: Im Oktober 2023 (!) hatte das Kommunalparlament die Untere Naturschutzbehörde und die Lokalbaukommission (LBK) aufgefordert, zu klären, ob die Baumfällungen im Karree rechtlich zulässig waren, da die Baumaßnahmen bisher nicht an der Oberfläche erfolgt sind. Weiter wurde damals die Verwaltung gebeten, den Bauherrn anzuhalten, Nachpflanzungen vorzunehmen.
Ob der Fällungen hatte ein Anwohner per Antrag um Unterstützung gebeten: „Ich beziehe mich auf Unterlagen, Aktenzeichen 173-9.41-2022-10988-5, der LBK / Baumschutz und die darin erteilte Genehmigung zur Durchführung von Baumfällungen, die am 6. Dezember 2022 stattgefunden haben.
Gemäß der erteilten Genehmigung wurden 23 Bäume im Altbestand, teilweise mehr als 15 Meter hoch, zur Fällung freigegeben. Diese Genehmigung unterliegt einer aufschiebenden Bedingung, wie im Bescheid festgehalten: >Von der Genehmigung darf nur im Zusammenhang mit der Sanierung der Tiefgarage von der Oberfläche aus Gebrauch gemacht werden. Ein Zusammenhang mit der Durchführung der Arbeiten ist noch gegeben, wenn zwischen Fällung und Beginn der Arbeiten längstens sieben Monate liegen<.“
Und: „Als Ersatz sind 14 Bäume neu zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung ist spätestens sieben Monate nach der Baumbeseitigung vorzunehmen.“

