11. März 2019

Das als Denkmal geschützte zweigeschossige, einsturzgefährdete Gebäude an der Muspillistraße 8 – um 1873 erbaut, bis 1979 von der Freiwilligen Feuerwehr Oberföhring als Gerätehaus genutzt – ist von der Stadt verkauft worden. Das hatte Bernd Plank, Pressesprecher im Kommunalreferat, bereits im September 2017 bestätigt und erklärt: „Die neuen Besitzer wollen mit den Sanierungs­ar­beiten so schnell wie möglich beginnen.“ Jetzt wurde dem Bezirksausschuss mitgeteilt: Das im Lauf der ver­gan­genen Jahre zusehends vergammelte (Leichen-)Haus wird saniert. Und: Das Grundstück wurde geteilt! Da wurden die Lokalpolitiker hellhörig.

Robert Brannekämper, Vize-Chef des Bezirksausschusses, Vorsitzender des Planungsgremiums und CSU-Landtagsabgeordneter, zur Teilung: „Man erkennt die Absicht, man will in die Lücke bau­en. Das wäre eine Nachverdichtung mitten im Dorfensemble.“

So denn beschloss das Kommunalparlament einstimmig: „Die Sanierung des Gebäudes wird begrüßt. Wir bitten aber die Eigentümer um Auskunft, warum das Grundstück in zwei Flurnummern aufgeteilt wurde. Die entstehende Baulückenschließung durch einen weiteren Baukörper lehnt der Bezirksausschuss ab.“

Rückblick: Mitte Mai 2016 hatten die Lokalpolitiker die Stadt aufgefordert, das Gebäude „auf keinen Fall zu verkaufen und mit dem Bezirksausschuss über die Weiter­nutzung zu sprechen“. Denn auf der Internetseite des Kommunalreferats waren „als Mindestkauf­preis für das Anwesen samt 470 Quadratmeter großem Grundstück 670 000 Euro aufgerufen“ worden.

 

Das als Denkmal geschützte Gebäude Muspillistraße 8 hat die Stadt verkauft. Bis 1979 diente das Anwesen als Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oberföhring. Jetzt soll es endlich saniert werden Foto: hgb

Unter „Lage und Umfeld“ hatte es in der Annonce geheißen: „Das Grundstück liegt in ruhiger, ge­suchter Wohnlage mit guter verkehrlicher Anbindung und sehr hohem Naherholungswert. Die Isar und der nördliche Teil des Englischen Gartens liegen westlich in nur 200 Meter Entfernung. Die Muspillistraße ist eine ruhige Ringstraße um den historischen Dorfkern in einer Tempo-30-Zone.“

Zur Grundstücksbeschreibung und zu den Nutzungsrechten war angeführt: „Das Grundstück ist mit einem derzeit nicht bewohnbaren, leerstehenden Wohngebäude bebaut. Im Erdgeschoss werden zwei Zimmer, zusammen rund 35 Quadratmeter, als Aufbahrungsräumlichkeiten für die auf dem angrenzenden Kirchfriedhof St. Lorenz stattfindenden Bestattungen genutzt und sind zu diesem Zweck an die Städtische Bestattung unentgeltlich zu überlassen.“

Gemäß Ausschreibung wurde das Haus „mit Satteldach, nicht unterkellert, circa 1928 umgebaut. Es weist massive Schäden, insbesondere Schimmelschäden auf. Ein Teil des ersten Obergeschosses ist einsturzgefährdet.“ Laut Sachverständigen-Gutachten „vom Juli 2014 ergab eine überschlägige Schätzung Restaurierungskosten von rund 710 000 Euro.“

Sollten tatsächlich besagte 670 000 Euro als Kaufpreis erzielt worden sein, summiert sich der Auf­wand also auf knapp 1,4 Millionen Euro. Dafür kann der Käufer aber lediglich die Fläche über dem Leichenraum im ersten Stockwerk und die Fläche unter dem Dachstuhl nutzen – geschätzt maximal 100 Quadratmeter. Mit anderen Worten: Wohl etwa 14 000 Euro Kosten pro Quadratmeter Wohn­fläche. Und: Wer wohnt schon gern über Aufbahrungszimmern?

Vor dem Hintergrund all dieser Zahlen erklärt sich die Teilung des Grundstücks offensichtlich von selbst. Auf die geforderte Erklärung der Eigentümer darf man gespannt sein.