13. April 2019

In der Mühlbaurstraße hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) auf der Nordseite des Einmündungs­bereichs zur Beetzstraße beidseitig an den Gehwegnasen aus Sicherheitsgründen ein absolutes Halteverbot verfügt. Die Mitglieder des Bezirksausschusses stimmten der von der Polizei angereg­ten Maßnahme zu.

Der Hintergrund: Schülerinnen des Gymnasiums Max-Joseph-Stift queren auf ihren Weg zur und von der Schule die Beetzstraße. Die Einmündungsbereiche sind, so das KVR, trotz des gesetzlich vorgeschriebenen Parkverbots häufig zugeparkt, was das Überqueren der Fahrbahn „erheblich erschwert und die Übersichtlichkeit einschränkt. Gleichwohl ist kein Parkverbot zu erkennen.

Durch das Halteverbot, so die Argumentation, den Fußgängern, insbesondere den Schulkindern, das Queren erleichtert und die Sichtbeziehungen verbessert. Eine zuerst in Betracht gezogene Grenzmarkie­rung ist dagegen erfahrungsgemäß wegen Laubs, Schmutz und Schnee schlechter sichtbar und müsste immer wieder aufgefrischt werden.

An der Mühlbaurstraße hat das Kreisverwaltungsreferat im Einmündungs¬bereich zur Beetzstraße an den Gehwegnasen aus Sicherheitsgründen ein absolutes Halteverbot verfügt. Foto: hgb