16. Januar 2020
Wer entlang der Ostpreußenstraße wohnt, der muss tagaus, tagein Autolärm und Emissionen ertragen. So ergeht’s auch den Bewohnern eines neuen, zweistöckigen Hauses an der Ecke Insterburger Straße mit den Hausnummern 2, 2a und 2b. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stellte daher bei der Stadt einen Antrag auf „Abweichung / Befreiung der Einfriedung zur Errichtung eines Glasschallschutzes.“ Die Behörden lehnten das (außergewöhnliche) Ansinnen ab. Doch es gibt noch eine Chance.
Die Vorgehensweise des WEG-Vertreters war verkehrt. Er hätte sich zuerst an den Bezirksausschuss wenden sollen, der dann den Wunsch behandelt und an die Stadt mit seinem Statement weitergeleitet hätte. Gleichwohl befasste sich das Kommunalparlament mit der Angelegenheit. Nun soll’s Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter und Vize-Vorsitzender des Bezirksausschusses in Funktion als Chef des Planungsgremiums richten und laut Beschluss „das Thema im Rahmen des nächsten regulären Besprechungstermins mit dem Planungsreferat / der Lokalbaukommission (LBK) erörtern.“
Ob’s was wird, das wird sich zeigen. Denn die Eigentümer wollen statt des vorhandenen Drahtzauns eine zwei Meter hohe Glaswand installieren lassen – 50 Zentimeter höher als eine wie auch immer geartete Einfriedung. So soll vor allem der Schall – laut Angaben passieren rund 14 000 Fahrzeuge pro Tag die Ostpreußenstraße – absorbiert und abgeleitet werden. Doch dazu ist eben eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Die WEG argumentierte: „Anders als bei Objekten in der näheren Umgebung mit geschlossenen Einfriedungen durch über zwei Meter hohe Mauern und Holzzäune ohne Abstände – vor Gebäuden in öffentlicher als auch privater Hand – ist ein Schall- / Sichtschutz aus Glas die natürlichste und einzige Möglichkeit, das Erscheinungsbild nicht zu verändern und somit das Orts- und Straßenbild zu bewahren.“ Wie erwähnt: man wird sehen.