13. April 2020

Die Bogenhauser Polizei kennt es zur Genüge, immer wieder erhalten sie und der Bezirksausschuss Beschwerden von Bürgern wegen abgestellten Anhängern am Straßenrand. Jüngster Fall: Anhänger auf der Isarring-Brücke an der Oberföhringer Straße. Auch der MVG-Bus kann, so die Klage, die dortige (nicht barrierefreie) Haltestelle nicht richtig anfahren. Per Beschluss der Lokalpolitiker sollen quasi zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Verlegung des Busstopps samt barrierefreiem Ausbau und gleichzeitiger Verdrängung der Anhänger.
Ein Mann hatte sich im Kommunalparlament beschwert, dass auf der Brücke „Anhänger Wochen und Wochen parken.“ Grund sei der Pendelverkehr am Mittleren Ring in westlicher Richtung. Ein Hotel-Werbe-Anhänger stehe dort seit Monaten. Ein breiter Werbe-Anhänger – „mehr als 2,48 Meter“ – einer Filmgesellschaft werde zwei Wochen lang abgestellt, dann weggefahren und ein paar Tage wieder für zwei Wochen geparkt. Wegen des letzteren Anhängers könne der Bus, vor allem wenn es ein Gelenkbus ist, an dem Stopp nicht parallel zur Bordsteinkante anhalten. Das sei „ein Ärgernis für Fahrgäste mit Kindern und für Fahrgäste mit Gehhilfen“. Und auch die Überquerung der Straße sei „wegen verminderter Einsicht erschwert und gefährlich“.
Andreas Kneißl, Verkehrsfachmann der Polizeiinspektion 22, erklärte dazu: „Uns ist die Situation bekannt. Die Anhänger werden alle regelmäßig überprüft. Ein Umparken ist dann erfolgt, wenn sich die Ventilstellungen an einem Fahrzeug verändert haben. Gesetzlich haben wir kaum eine Handhabe, weil ein Anhänger maximal 14 Tage an gleicher Stelle geparkt werden darf. Erst bei längerem Abstellen können wir tätig werden.“

Isarring-Brücke an der Oberföhringer Straße: Ein werbewirksam abgestellter Anhänger ärgert einen Bürger. Er klagte im Bezirksausschuss, dass der Bus die Haltestelle nicht parallel zur Bordsteinkante anfahren könne. Foto: hgb

So wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet, in einem Fall laufe bereits ein Bußgeldverfahren. Denn: Anhänger, die nur zu Werbezwecken abgestellt werden, benötigen eine Sondernutzungsgenehmigung. Liegt diese nicht vor, gibt’s eine Anzeige. Ist der Anhänger aber, so ein ADAC-Rechtsexperte, mit einem Zugfahrzeug verbunden, gibt es keine zeitliche Einschränkung – vorausgesetzt natürlich, dass beide Fahrzeuge angemeldet sind.
Von CSU-Vertreter Peter Reinhardt kam denn der Vorschlag, die Haltestelle mit einem barrierefreien Ausbau ein Stück weiter zu verlegen und so auch die Anhänger „automatisch zu verdrängen“. Die Idee fand allseits Zustimmung, wurde einstimmig verabschiedet.